Änderung / Neuanmeldung beantragen

Abfallbehälter tauschen (z.B. Größe ändern), abmelden oder beantragen können nur die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer. Änderungsanträge finden Sie hier zum Herunterladen. Bitte vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht! Danach können Sie das Formular gerne einscannen und uns per E-Mail senden.

Für Haushalte mit Kleinkindern (bis Vollendung des 3. Lebensjahres) sowie Personen mit Bedarf an Windel- oder Inkontinenzversorgung (Ausstellungsdatum der ärztlichen Bescheinigung darf maximal ein Jahr zurückliegen) bieten wir die Möglichkeit, online vergünstigte amtliche Abfallsäcke zu bestellen. Ein Erwerb der Windelsäcke vor Ort ist auch im Kundenzentrum des A.R.T. in der Metternichstraße 33, dem EVZ in Mertesdorf und dem EVZ in Sehlem gegen Vorlage des entsprechenden Berechtigungsnachweises möglich. Dieser Nachweis muss bei jedem Erwerb vorgezeigt bzw. eingereicht werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, einen zusätzlichen Restabfallbehälter zu beantragen, der ohne Erhebung der Jahresgrundgebühr zur Verfügung gestellt wird und zu einem reduzierten Gebührensatz geleert wird. 
Für die Abgabe der Säcke gilt eine Mindestbestellmenge von 5 Säcken und einer maximalen Menge von 25 Stück.
Die Übersicht der Gebühren je Landkreis finden Sie hier.

Hauseigentümerin oder Hauseigentümer können uns ein SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) erteilen. Dann werden die Raten pünktlich abgebucht. Sie müssen sich die Termine nicht mehr merken und das Geld nicht mehr überweisen. Dazu können Sie den Änderungsantrag, den wir hier zum Herunterladen anbieten, nutzen. Bitte vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht! Danach können Sie das Formular gerne einscannen und uns per E-Mail senden.

Änderungswünsche zum Behälterbestand können Sie uns als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer auch telefonisch mitteilen.
Halten Sie dazu bitte den aktuellen Gebührenbescheid bereit.

Änderungswünsche zum Behälterbestand können Sie uns als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer auch per E-Mail mitteilen. Dazu benötigen wir neben Ihrer eigenen Adresse die genaue Anschrift des Anwesens, für das Sie eine Änderung wünschen und Ihre Telefonnummer, unter der wir Sie tagsüber bei Rückfragen erreichen können. Einfacher ist es aber mit dem Änderungsantrag, den Sie hier zum Herunterladen finden. Bitte vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht! Danach können Sie das Formular gerne einscannen und uns per E-Mail senden.

Eigentumswechsel und Bankverbindung nur schriftlich

Für Angaben zu Eigentumswechseln und Änderungen der Bankverbindung muss uns eine schriftliche Mitteilung mit Ihrer Unterschrift vorliegen. Hierzu können Sie ebenfalls den seitlichen Änderungsantrag verwenden. Bitte vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht! Danach können Sie das Formular gerne einscannen und uns per E-Mail senden (veranlagung@art-trier.de).

Tauschgebühr

Bitte beachten Sie, dass für die zusätzliche Aufstellung, Rücknahme oder den Austausch eines Abfallbehälters eine einmalige Gebühr anfällt. Die Gebühren finden Sie unter den Jahresgebühren.

Alle Infos zum Tonnentausch - in unseren FAQ:

Grundsätzlich ist die Behältergröße von der Anzahl der Personen im Haus abhängig. Es muss das Mindestvolumen gemäß der aktuell geltenden Abfallsatzung zur Verfügung stehen.

Restabfall:
Es stehen Behälter in den Größen 60 Liter, 80 Liter, 120 Liter, 240 Liter, 770 Liter und 1.100 Liter zur Verfügung.
Zusätzlich gibt es Container in den Größen 3.000 und 5.000 Liter.

Altpapier:
Es stehen Behälter in den Größen 120 Liter, 240 Liter und 1.100 Liter zur Verfügung.
Zusätzlich gibt es Container in den Größen 3.000 und 5.000 Liter.

Auf Wunsch zusätzlich: Tonnen für pflegende Haushalte (Windeltonne):
Es stehen Behälter in den Größen 60 Liter, 80 Liter und 120 Liter zur Verfügung.
Ab Januar 2026 besteht die Möglichkeit, eine 60-Liter-Tonne zu nutzen. (aktuell noch nicht bestellbar)
 

Nein, der Behälter muss allerdings gut sichtbar am Straßenrand bereitgestellt werden.

In Trier und Trier-Saarburg werden Abfallbehälter am Tag der Leerung getauscht. Dementsprechend ist die Tonne in der Regel leer. Wenn trotzdem noch etwas in der Tonne ist, ist das aber auch kein Problem.

In den übrigen Landkreisen werden Behälter sowohl leer als auch befüllt mitgenommen, da der Tauschtag ein anderer Tag als der Leerungstag sein kann. 

Ein Behältertausch ist jederzeit möglich. Bei einem Behälterwechsel innerhalb eines Kalenderjahres erfolgt die Festsetzung der Mindestentleerungen nach den geltenden Satzungsregelungen anteilig, entsprechend der Behältergröße. Es erfolgt eine unterjährige Stichtagsabrechnung zum Monatsende des Behältertausches.
 

In der Regel maximal 14 Tage.

Die Tauschgebühr fällt für den logistischen Aufwand sowie den Personalaufwand im Rahmen des Behältertausches an. 
Sie erhalten von uns einen Gebührenbescheid über den fälligen Betrag.

In Trier und Trier-Saarburg werden Abfallbehälter am Tag der Leerung getauscht. Dementsprechend ist die Tonne in der Regel leer. 
In den anderen Landkreisen werden Behälter auch befüllt mitgenommen, da der Tauschtag ein anderer Tag als der Leerungstag sein kann. 

Ein Behältertausch kann sowohl schriftlich (im Kundenportal oder per E-Mail an veranlagung@art-trier.de), als auch telefonisch durch die Eigentümer/Verwalter beantragt werden. Bei telefonischer Anfrage wird allerdings die Kunden- oder Objektnummer benötigt. Diese finden Sie auf Ihrem Gebührenbescheid. 
Sie haben mehrere Behälter gleicher Größe und möchten einen davon tauschen? Dann benötigen wir die Behälternummer (steht auf dem Barcode an der Seite des Behälters), damit wir den Abholauftrag beim richtigen Behälter erfassen können.