Erklärung zur Barrierefreiheit

Der ZWECKVERBAND ABFALLWIRTSCHAFT REGION TRIER (A.R.T.) ist bemüht, die Website und mobile(n) Anwendung(en) barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in der jeweils gültigen Fassung.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Internetseite www.art-trier.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der BITV weitestgehend vereinbar.
Die Seiten sind strukturiert mittels Überschriften, Absätzen und anderen Gestaltungselementen. Die konsequente Verwendung der passenden Elemente ermöglicht es Nutzerinnen und Nutzern, die Inhalte der Website auch über Hilfsmittel wie Bildschirmlesegeräte (Screenreader) zu erfassen. Die gesamte Seite ist sowohl per Maus als auch Tastatur bedienbar. Dennoch können an einzelnen Stellen noch Barrieren bestehen. Diese Mängel werden sukzessive im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses behoben.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die technischen Maßnahmen zur Barrierefreiheit orientieren sich an den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.2 mit den Konformitätsstufen A und AA. Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt barrierefrei. Eine Verbesserung ist fortlaufend geplant.
  • Es können Farb-Kombinationen auftreten, deren Kontrastverhältnis nicht vollständig den Anforderungen entspricht (WCAG 1.4.3 – Kontrast Minimum). Dies ergibt sich aus dem Corporate Design.
  • Vereinzelte PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei gestaltet.
  • Download-Dateien werden teilweise in proprietären Formaten (z. B. Word, Excel) angeboten, da eine alternative Bereitstellung nicht immer möglich ist.
  • Durch iframes eingebettete Fremdinhalte sind evtl. nicht barrierefrei gestaltet.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 13.11.2025 erstellt. Sie beruht auf einer Kombination aus manueller Prüfung und automatisierten Tests, bei der folgende Prinzipien überprüft wurden:
  • Prinzip 1: Wahrnehmbarkeit
  • Prinzip 2: Bedienbarkeit
  • Prinzip 3: Verständlichkeit
  • Prinzip 4: Robustheit

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder sollten Sie Schwierigkeiten bei der Nutzung haben, bitten wir um entsprechende Mitteilung.

Durchsetzungsstelle für barrierefreie Informationstechnik in Rheinland-Pfalz

Seit 2019 ist beim Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen die Durchsetzungsstelle für barrierefreie Informationstechnik eingerichtet. Sie sorgt dafür, dass Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen in Rheinland-Pfalz barrierefrei zugänglich sind – also von allen Menschen, auch mit Einschränkungen, genutzt werden können.
Wenn Sie auf einer Internetseite einer öffentlichen Stellen auf Barrieren stoßen, können Sie sich zunächst direkt an die jeweilige Stelle wenden. Erhalten Sie dort keine Antwort oder keine zufriedenstellende Lösung, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle wenden. Diese prüft den Fall und hilft dabei, die Barrieren zu beseitigen.
Die regelmäßige Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wird von der Zentralen Datenverarbeitung der Finanzverwaltung (ZDFin) durchgeführt. Werden Mängel festgestellt, kann die Durchsetzungsstelle die verantwortliche Behörde auffordern, diese zu beheben.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Landes Rheinland-Pfalz unter dem Stichwort „Barrierefreie Informationstechnik“.

Kontakt zur Durchsetzungsstelle

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
z. Hd. Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Bauhofstraße 9
55116 Mainz

Telefon: 06131 16 5342
Fax: 06131 16 17 5342

E-Mail: durchsetzungsstelle@mastd.rlp.de