Jahresgebühren

Wie setzt sich die Jahresgebühr zusammen?

Die Abfallgebühren werden anhand der Größe der Restabfallbehälter und der Bereitstellungshäufigkeit berechnet. Die Behältergröße ist die Grundlage für die Grundgebühr und richtet sich danach, wie viele Personen in Ihrem Haus leben. Daraus ergibt sich das Mindestbehältervolumen. Dieses beträgt auf bewohnten Grundstücken
  • mit bis zu 3 Personen mindestens 60 Liter
  • mit bis zu 4 Personen mindestens 80 Liter
  • mit bis zu 6 Personen mindestens 120 Liter
  • mit bis zu 12 Personenen mindestens 240 Liter
  • mit mehr als 12 Personen errechnet sich das Behältervolumen mit 20 Litern pro Person

In der Jahresgrundgebühr sind 13 Leerungen des Restabfallbehälters und die Leerungen der Blauen Tonnen im 4-wöchentlichen Rhythmus enthalten. Die Leerungen können im Laufe des Kalenderjahres nach Bedarf im Rahmen des 14-täglichen Abfuhrrhythmus in Anspruch genommen werden. Ab der 14. Leerung ist eine Leistungsgebühr zu zahlen. Die Leistungsgebühr wird nachträglich (im Folgejahr) berechnet. Sie richtet sich ebenfalls nach der Größe des Restabfallbehälters. Wie oft die Behälter geleert werden, wird über den im Restabfallbehälter integrierten Chip erfasst.
Sofern die Abfallbehälter weniger als 13-mal in einem Jahr geleert werden, werden die nicht in Anspruch genommenen Leerungen im Gebührenbescheid nicht gutgeschrieben.

Keine einheitliche Gebühr

Der Zweckverband kalkuliert ab 2026 mit einer einheitlichen Basisgebühr für das gesamte Entsorgungsgebiet. Noch bestehende Unterschiede im Eigenkapital der einzelnen Landkreise führen - voraussichtlich bis einschließlich 2028 - zu leichten Abweichungen in der Höhe der Gebühren.

Wozu Abfallgebühren?

Mit den Abfallgebühren werden z. B. Einsammlung, Transport und Verwertung von Restabfällen, Altpapier, Bioabfällen, Sperrabfällen, Grünabfällen und Problemabfällen, aber auch die bis zu 30-jährige Nachsorge der Deponien finanziert. Außerdem werden damit die Kosten für den Betrieb von Entsorgungszentren und Wertstoffhöfen gedeckt.
Die eingesammelten Materialien werden - je nachdem, um was es sich handelt - vorbehandelt, sortiert, zerlegt oder verwertet.