Informationen zu Sperrabfall

Abholung von Sperrabfall

Jedem Haushalt stehen pro Jahr maximal vier Entsorgungstermine zur Verfügung. Die Kosten sind in der Jahresgrundgebühr enthalten. Damit die Sperrabfälle abgeholt werden, ist vorher eine Terminbuchung notwendig. Dies kann entweder online oder telefonisch am Service-Telefon erfolgen. 
Zusätzliche Abholtermine können gegen Zahlung einer Gebühr gebucht werden. Zusätzliche Anlieferungen sind ohne Terminbuchung gegen Gebühr möglich.
Ab Januar 2026 - vorbehaltlich des entsprechenden Beschlusses der Verbandsversammlung am 16.12.2025 - besteht die Möglichkeit, maximal 2 dieser Termine zur kostenlosen Anlieferung an unseren Entsorgungsstandorten zu nutzen. Auch hierfür ist eine Terminbuchung zwingend notwendig. Bitte beachten Sie die FAQ auf dieser Seite.

 
Zum Sperrabfall gehören die Gegenstände aus dem Haushalt, die auch nach einer zumutbaren Zerkleinerung zu groß für die Mülltonne sind. Ein weiteres Kriterium ist, dass sie nicht fest zum Haus gehören dürfen und sie bei einem Umzug mitgenommen werden könnten.
Beispiele:
  • Aquarien (Glasbehälter), ausrangierte Abfallbehälter (muss bei der Anmeldung angegeben werden, keine amtlichen Abfallgefäße)
  • Badezimmer-Spiegelschränke, Bettdecken, Bettgestelle (Holz oder Metall), Bettwäsche (Plumeaus), Bilderrahmen (mit Glasscheibe), Billardtische
  • Federbetten (NICHT in Säcke verpacken)
  • Fahrräder (An unseren Standorten werden diese dem Metall zugeordnet.)
  • Gartenabfallsack (Faltsäcke), Gartengeräte (wie Spaten oder Schaufel), Gartenmöbel (aus Kunststoff, aus unbehandeltem Holz), Gartenschlauch, Gasgrill, Gitarren, Gitarrenkoffer, Glasschränke
  • Hollywood-Schaukel
  • Jalousien aus dem Innenbereich und aus Stoff
  • Kinderschaukel (aus Plastik), Kindersitze, Kinderwagen, Kopfkissen, Kisten, Kleiderschränke, Kompostfaltsäcke, Komposttonne, Koffer, Kratzbaum, Krücken, Küchenarbeitsplatte
  • Lattenkomposter
  • Matratzen, Maurerkübel, Möbel, Mörtelkübel, Mörtelkasten, ausrangierte Mülltonnen (muss bei der Buchung schriftlich hinterlegt werden)
  • Luftbetten
  • Obstkisten
  • Pavillon, Pferdesattel
  • Rattan- und Korbmöbel
  • Rollatoren, Rollstühle, Regentonnen (bis 300 l), Rutsche (aus Plastik)
  • Schaufel, Sandkästen (aus Plastik), Schlauchboote, Schuhschränke, Skischuhe, Sonnenschirme, Spaten, Speisbütten, Spiegel, Sprungrahmen aus Holz-Metall-Kombinationen, Spülbecken aus Metall, Strandkorb, Surfbretter (zerschnitten)
  • Teppiche (jedoch keine Auslege- bzw. Meterware), Tischtennisplatte (ohne Unterteil), Toilettenstuhl, Trampolin-Plane
  • Vinyl-Matratzen (von Wasserbetten), Vitrinen, Vogelhäuser
  • Wäschekörbe, Wickelauflage, Wohnzimmerschränke
  • Zelte

  • Abfälle in Säcken oder Kartons
  • abgebrannter Sperrabfall
  • Altkleider und Schuhe
  • Autoteile
  • Baustellenabfälle
  • Dekoration
  • Elektronik(alt)geräte
  • Glasscheiben
  • Haushaltsauflösungen
  • Teile die fest mit dem Haus verbunden waren (Bsp. Rolläden, Fenster, Türen, Fußleisten etc.)
  • Zugeschnittene Ware (Bsp. Teppichboden)
  • etc.

Wichtige Informationen für Abholtermine

Sperrabfälle werden monatlich auf Abruf eingesammelt. Voraussetzung ist eine Anmeldung am Service-Telefon (0651 9491 414), unter www.art-trier.de/terminbuchung oder in der A.R.T.APP.
Ein Anspruch auf den nächsten Termin besteht nicht. Sollte ein Termin ausgebucht sein, wird automatisch der nächstmögliche freie Termin vergeben.

Am Abfuhrtermin darf nur das bereitgestellt werden, was auch tatsächlich zum Sperrabfall gehört.
Andernfalls und auch bei zu früh bereitgestelltem Abfall handelt es sich um eine widerrechtliche Ablagerung.
Die Sperrabfälle müssen am Abfuhrtag bis 6 Uhr morgens, dürfen aber frühestens am Vorabend ab 18 Uhr zur Abholung am Straßenrand des Grundstücks, auf dem sie angefallen sind, bereitstehen. Die Sperrabfälle müssen außerdem so bereitgestellt werden, dass niemand gefährdet wird und die Straßen nicht verschmutzt werden.
Jeder Haushalt kann pro Abholung maximal 5 m³ Sperrabfall bereitstellen.
Maximale Breite 1,50 m, Maximale Länge 2,00m , maximales Gewicht 50 kg/Einzelstück.
Gegenstände mit darüber hinaus gehenden Gewichten und Maßen sollten grob zerkleinert werden. Ist dies nicht möglich, können sie bei den Annahmestellen des A.R.T. abgegeben werden (entweder gegen Gebühr oder nach Buchung eines Anliefertermins)
Bei Bereitstellung über 5 m³ wird der gesamte Sperrabfall nicht mitgenommen.
Nach der Abholung der Sperrabfälle müssen Bürgersteig bzw. Straße vom Abfallbesitzer gereinigt bzw. verbliebene Reste entfernt werden.
Ohne eine gut sichtbare Hausnummer an Ihrem Haus können wir Ihrem Auftrag nicht nachkommen. Das Anbringen einer Hausnummer ist nach dem Baugesetzbuch auch vorgeschrieben. Ein abweichender Bereitstellungsort muss immer angegeben werden!

  • Bei Bereitstellung von mehr als 5m³ erfolgt keine Abfuhr. Dies gilt auch für fehlerhafte Bereitstellungen.
  • Straßensperrungen wegen Bauarbeiten: Abfallbehälter für Restabfall und Altpapier, Sperrabfall und Gelbe Säcke müssen zur nächsten für die Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße bzw. an die Enden der Baustelle gebracht werden.
  • Eis- und Schneeglätte: Abfallbehälter für Restabfall und Altpapier, Sperrabfall und Gelbe Säcke können zur nächsten für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße gebracht werden. Ausgefallene Touren werden nicht nachgefahren.

Sie wollen dringend Sperrabfall los werden? Dann können Sie einen kurzfristigen kostenpflichtigen Abholtermin mit uns vereinbaren. Voraussetzung ist eine Beauftragung am Abfall-Telefon (0651 9491 414). 
Es gelten die selben Regelungen wie bei der Abholung auf Abruf für diese Abfallart.

Neu ab 2026: Kostenlose Anlieferung mit vorheriger Terminbuchung

Die Buchung ist ab dem 01. Januar 2026 im Buchungstool für Sperrabfalltermine möglich.

Die Buchung ist ab dem 01. Januar 2026 im Buchungstool für Sperrabfalltermine möglich.

Terminbuchungen sind nur mit Kunden- und Objektnummer möglich, damit sie dem entsprechenden Kontingent zugeordnet werden können. 
Diese können diese Daten bei Ihrem Vermieter erfragen.

Nein - die Terminbuchung ist nicht übertragbar.

Nein, das ist nicht möglich. 

Das Terminkontingent pro Tag und Entsorgungsstandort ist begrenzt. Es kann daher nicht garantiert werden, dass spontan Kapazitäten zur Verfügung stehen. 

WICHTIG: Buchungen können nur mit Angabe von Kunden- und Objektnummer erfolgen.

Die neue Regelung tritt ab 1. Januar 2026 in Kraft.

Nur durch eine Terminbuchung können wir Ihre Anlieferung Ihrem Kundenkonto zuordnen. Ohne Terminbuchung fallen daher bei Anlieferung die üblichen Anliefergebühren für Sperrabfall an.

Ja. Termine, die nicht für die Selbstanlieferung genutzt werden, können auch künftig für die Buchung eines Abholtermins genutzt werden. 

WICHTIG: Es können maximal 2 Termine aus dem Kontingent für Anlieferungen genutzt werden.

Die Verwertung von Sperrabfall ist mit hohen Kosten verbunden, die über den Gebührenhaushalt finanziert werden müssen. Die Jahresgrundgebühr deckt ein jährliches Kontingent von vier Sperrabfall-Entsorgungen ab, wovon maximal zwei als kostenfreie Selbstanlieferungen genutzt werden können.
Wer darüber hinaus Sperrabfall entsorgen möchte, trägt – nach dem Verursacherprinzip - die hierfür anfallenden Gebühren.

In der Jahresgrundgebühr sind 4 Entsorgungen von Sperrabfall enthalten. 
2 dieser Termine können künftig für kostenfreie Selbstanlieferungen genutzt werden.
Ab der dritten Anlieferung fallen die üblichen Entsorgungsgebühren für Sperrabfall an.

Ab der 3. Anlieferung fallen die üblichen Anliefergebühren für Sperrabfall an. Hierfür ist keine Terminbuchung notwendig. 

Bei der Buchung eines Anliefertermins haben Sie die Möglichkeit, bis zu 5m³ Sperrabfall anzuliefern. Auch kleinere Mengen sind möglich. Es wird jedoch pauschal ein Termin von Ihrem Jahreskontingent verbucht.
Sofern Ihre Abfälle zerkleinert in die Restabfalltonne passen, ist die Entsorgung auch auf diesem Weg möglich.

Doch, das ist weiterhin möglich. 
In der Jahresgrundgebühr sind 4 Entsorgungen von Sperrabfall enthalten. 2 dieser Termine können künftig als Selbstanlieferung genutzt werden, müssen aber nicht.

Die Anlieferung ist am gebuchten Termin während der Öffnungszeiten des gewählten Entsorgungsstandortes möglich. Bitte prüfen Sie die aktuellen Öffnungszeiten vor Anlieferung auf unserer Webseite.

Da die Verwertung von Sperrabfall mit hohen Kosten verbunden ist, gilt – analog zur Abholung von Sperrabfall – eine Mengenbegrenzung auf 5m³

Für Mehrmengen fallen die üblichen Anliefergebühren für Sperrabfall an.

Es gelten die gleichen Regeln wie bei der Abholung. 
Zum Sperrabfall gehört, was zu groß für den Restabfallbehälter ist und bei einem Umzug mitgenommen werden würde.
Vor Ort müssen die Abfälle eigenständig in die dafür bereitstehenden Behälter geworfen werden. Bei großen Gegenständen empfiehlt sich die Anlieferung mit zwei Personen.

Die Beschäftigten am Entsorgungsstandort scannen den QR Code, den Sie mit der Buchungsbestätigung erhalten haben. Dieser wird zwingend benötigt, damit die kostenlose Anlieferung auf Ihr Kundenkonto verbucht werden kann.
Ohne QR Code fallen die üblichen Anliefergebühren für Sperrabfall an.

Nach erfolgter Terminbuchung erhalten Sie eine E-Mail von uns. Darin ist auch ein Link zur Stornierung Ihrer Buchung.
Ohne Stornierung müssen wir den Termin auch dann auf Ihrem Kundenkonto verbuchen, wenn sie ihn gar nicht genutzt haben.