Illegale Müllentsorgung
Kampagne gegen illegale Müllentsorgung
„Echt jetzt? Mach’s doch einfach richtig“
Wilder Müll nervt – und ist gefährlich! Dabei ist die richtige Entsorgung so einfach und in vielen Fällen sogar kostenlos.
Farbeimer im Wald, Bauschutt an Parkplätzen oder alte Reifen mitten in der Stadt – illegale Abfallentsorgung ist auch bei uns in der Region Trier ein echtes Problem. Wilder Müll schadet Tieren, zieht Ungeziefer an und kann Verletzungen verursachen. Daher unser Appell: Für die eigenen Abfälle Verantwortung übernehmen und zum A.R.T. bringen!
Spot zur Kampagne
Youtube-Video
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Unser Abfall ABC zeigt, wohin welcher Abfall gehört.
Bei weiteren Fragen hilft unser Service-Team (info@art-trier.de, +49 651 9491-414).
Kostenlos an den A.R.T. Entsorgungsstandorten abgegeben werden können z. B.:
- Problemabfälle (z. B. Farben, Reiniger, Leuchtstoffröhren)
- Elektroaltgeräte
- Nachtspeicheröfen
- Alttextilien
Die Abholung von Sperrabfällen ist viermal im Jahr ebenfalls kostenlos. Der Termin zur Abholung muss vorher gebucht werden.
Im Verbandsgebiet des A.R.T. (Stadt Trier und Landkreise Trier-Saarburg, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Bernkastel-Wittlich und Vulkaneifel) ist eine Meldung über zwei Wege möglich:
- Mängelmelder in der A.R.T. App
- per Mail an wildermuell@art-trier.de (bitte möglichst mit genauer Standortangabe und Foto)
Hinweis: Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht. Alle Meldungen werden bearbeitet.
Wenn beim Zweckverband A.R.T. wilder Müll gemeldet wird, …
- … klären wir, ob es sich um eine öffentliche oder private Fläche handelt. Bei öffentlichen Flächen informieren wir die jeweilige Stelle (z. B. Kommune, Forstamt, Straßenmeisterei), welche für die Beseitigung des wilden Mülls verantwortlich ist.
- … ermitteln, ob ein Verursacher festgestellt werden kann, und verhängen Bußgelder.
- … informieren zusätzlich weitere Stellen (z. B. Polizei), wenn Gefahren von den Abfällen ausgehen. Bei Umweltstraftaten (gefährlichen Abfällen) ermittelt die Polizei.
Für die Entsorgung von wildem Müll zahlt letztlich die Gesellschaft. Kann ein Verursacher gefunden werden, muss dieser die Kosten übernehmen.
Wer seinen Müll widerrechtlich entsorgt, muss mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro rechnen. Wenn eine besondere Gefahr für die Umwelt besteht, können Fälle sogar mit Freiheitsstrafen geahndet werden.
Wilder Müll kann auf vielfältige Weise Schaden anrichten: Wenn Tiere an Chemikalien verenden, Asbest ins Grundwasser gelangt oder sich Kinder an scharfkantigem Sperrmüll verletzen. Die richtige Entsorgung schützt nicht nur die Umwelt, sondern schont auch Ressourcen.