Information zu Bußgeldern bei unsachgemäßer Abfallentsorgung
Dienstag, 21. Januar 2025
Derzeit finden sich vor allem in den Onlinemedien zahlreiche Berichte zum Thema „Bußgelder bei unsachgemäßer Abfallentsorgung“. Uns erreichen zunehmend Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zu diesem Thema. Wir möchten daher Klarheit schaffen:
Falsche Abfallentsorgung ist eine Ordnungswidrigkeit
Wer illegal Abfälle entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wenn schädliche Einwirkungen auf die Umwelt, insbesondere auf Menschen, Gewässer, Luft oder Boden, entstehen, kann es sich dabei sogar um eine Straftat handeln. Sobald Meldungen über illegale Abfallentsorgungen bei uns eingehen, werden wir als zuständige Ordnungsbehörde tätig. Können Verursacher ermittelt werden, verhängen wir Bußgelder in teilweise empfindlicher Höhe. Diese Maßnahmen dienen der Wahrung von Sauberkeit und Ordnung in der Öffentlichkeit und natürlich auch dem Schutz der Umwelt.
Kontrollen der Abfallbehälter auf korrekte Befüllung
Der A.R.T. führt derzeit keine Kontrollen von Abfallbehältern auf korrekte Befüllung durch. Unser Ziel ist es, Ihnen durch umfassende Serviceangebote und Informationen alle Möglichkeiten zum ordnungsgemäßen Umgang mit Ihren Abfällen zu geben.
Unsere Bitte an Sie
Eine ordnungsgemäße Abfalltrennung und -entsorgung ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die uns alle angeht. Wir appellieren daher an Sie, die bestehenden Regeln einzuhalten, Ihre Abfälle korrekt zu trennen und nicht illegal zu entsorgen. Nutzen Sie gerne die Suchfunktion unserer Webseite, wenn Sie Hilfe bei der richtigen Entsorgung Ihrer Abfälle benötigen. Mit Ihrem Engagement tragen Sie aktiv dazu bei, Ressourcen zu schonen und die Umwelt zu schützen.
Für Fragen oder Hinweise stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Ihr A.R.T.-Team