Aktuelle Meldungen
Wohin mit dem Weihnachtsbaum
Entsorgungsmöglichkeiten in der Region
Während der Feiertage haben Weihnachtsbäume vielerorts für eine festliche Atmosphäre gesorgt. Kaum ist Weihnachten vorüber, stellt sich jedoch die Frage nach der richtigen Entsorgung. Wohin also mit dem Baum nach den Feiertagen?
In der Stadt Trier sowie in den Landkreisen Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm und Vulkaneifel können Weihnachtsbäume kostenlos an den zahlreichen Grüngutsammelstellen des Zweckverbands Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) abgegeben werden. Standorte und Öffnungszeiten sind unter www.art-trier.de oder telefonisch unter 0651 9491-414 abrufbar.
In der Stadt Trier sowie in den Landkreisen Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm und Vulkaneifel können Weihnachtsbäume kostenlos an den zahlreichen Grüngutsammelstellen des Zweckverbands Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) abgegeben werden. Standorte und Öffnungszeiten sind unter www.art-trier.de oder telefonisch unter 0651 9491-414 abrufbar.
Abholung durch Vereine
In einigen Ortsgemeinden der Landkreise Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm und Vulkaneifel übernehmen Jugendgruppen und Feuerwehren die Sammlung der Weihnachtsbäume. Die jeweiligen Termine werden von den Vereinen eigenständig bekannt gegeben.
Trier und Trier-Saarburg
Nach dem Fest der Heiligen Drei Könige bietet der A.R.T. in der Stadt Trier und im Landkreis Trier-Saarburg erneut einen kostenlosen Abholservice für Weihnachtsbäume an. Der Abholzeitraum erstreckt sich vom 07.01.2026 bis zum 20.01.2026 und erfolgt am gleichen Tag wie die reguläre Restabfallleerung. Die Bäume müssen am Abholtag bis 6:00 Uhr morgens gut sichtbar am Straßenrand bereitgestellt werden. Eine vorherige Anmeldung beim A.R.T. Service-Telefon ist nicht erforderlich. Bitte sämtlichen Baumschmuck vollständig entfernen und Bäume, die länger als 2,50 Meter sind, in der Mitte durchsägen.
Sinnvolle Verwertung der Bäume
Die eingesammelten Weihnachtsbäume werden in Biomassekraftwerken energetisch verwertet oder zerkleinert als Bodenverbesserer auf landwirtschaftliche Flächen aufgebracht. Voraussetzung dafür ist, dass jeglicher Weihnachtsschmuck vollständig entfernt wurde.
Aktuelle Meldung vom: 28.12.25