Abfall ABC
Weihnachtsbäume
Abholung in der Stadt Trier und im Landkreis Trier-Saarburg:
Die Einsammlung erfolgt in 2026 im Zeitraum 07.-20. Januar am Tag der Leerung der Restabfallbehälter. Wer den Weihnachtsbaum dann noch nicht entsorgen möchte, kann ihn später selbst zu einer Grüngutsammelstelle bringen.
In den übrigen Landkreisen bietet der A.R.T. keine Abholung an. Vielerorts gibt es jedoch Sammelaktionen von Jugendgruppen der Feuerwehr o.ä. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Ortsgemeinde.
Die Einsammlung erfolgt in 2026 im Zeitraum 07.-20. Januar am Tag der Leerung der Restabfallbehälter. Wer den Weihnachtsbaum dann noch nicht entsorgen möchte, kann ihn später selbst zu einer Grüngutsammelstelle bringen.
In den übrigen Landkreisen bietet der A.R.T. keine Abholung an. Vielerorts gibt es jedoch Sammelaktionen von Jugendgruppen der Feuerwehr o.ä. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Ortsgemeinde.
Wie werden die Bäume verwertet?
Weihnachtsbäume werden in Biomassekraftwerken verwertet oder zerkleinert als Bodenverbesserer auf landwirtschaftliche Böden ausgebracht. Der Weihnachtsschmuck muss komplett entfernt werden, damit die Bäume verwertet werden können.
Weihnachtsbäume werden in Biomassekraftwerken verwertet oder zerkleinert als Bodenverbesserer auf landwirtschaftliche Böden ausgebracht. Der Weihnachtsschmuck muss komplett entfernt werden, damit die Bäume verwertet werden können.
Gehört zur Abfallart Grüngut aus dem privaten Bereich
Richtige Bereitstellung bei Abholung von Grüngut
Geeignete Behältnisse sind stabile Gefäße (bspw. Mörtelkübel, Faltsack für Gartenabfälle) mit einem maximalen Fassungsvermögen von 90 l.
Das Gewicht der Einzelgebinde einzelnen Bündel bzw. Behältnisse darf jeweils insgesamt 20 kg nicht überschreiten.
Achtung, neue Regelungen ab 1. Januar 2026:
- neues maximales Gewicht: 15 kg pro Behälter/ Gebinde
- Keine Bereitstellung in Plastiksäcken - diese werden nicht mehr geleert
Folgende bisherige Regelungen behalten darüber hinaus weiterhin ihre Gültigkeit:
- maximal 3 m3 pro Abholung
- Nutzen Sie leichte, stabile Behälter (Faltsäcke o.ä.)
- Keine Bereitstellung in Big Bags, Regentonnen oder Gelben Säcken
- Kunststoff-, Zement-, Futtermittelsäcke möglichst nicht verwenden, da Sie bei der Leerung aufgeschlitzt werden müssen
- max. 20 kg pro Behälter
- längste Seite der Behälter max. 80 cm, maximales Fassungsvermögen 90 l Äste bündeln - nur mit verrottbarem Material (Hanf, Weiden, etc.)
- Säcke nicht zubinden
- keine Wurzelstöcke
- Äste müssen mit verrottbarem Material (z.B. Hanfseil) gebündelt sein
- Durchmesser bei Ästen: 5 cm, maximale Länge: 1,00 m
Strauchiges Grüngut
- Äste
- Baumschnitt
- Stammhölzer (Bei Anlieferung an den Grüngutsammelstellen: Durchmesser max. 20 cm, Länge max. 2 m)
- Stammhölzer (Bei Abholung im Landkreis Trier-Saarburg und der Stadt Trier: Durchmesser max. 5 cm, Länge max. 1 m))
- Hartschalige Früchte (Kastanien, Eicheln, Nüsse etc.) - Können ebenfalls in der Natur belassen werden
- Heckenschnitt
- Rinde, Rindenmulch
- Strauchschnitt
- Tannenzapfen
Krautiges Grüngut
- Balkon- und Zimmerpflanzen (ohne Töpfe)
- Gras, Grasschnitt
- Laub
- Moos
- Rasenschnitt
- Stauden
- Beifuß (Ambrosia) > gesundheitsgefährdend > zum Restabfall
- Blumenerde > zum Restabfall
- Baumrinde > mit Krankheiten befallene Rinde muss fachmännisch verbrannt werden
- Fallobst > siehe Bioabfall
- Grasnarben > zum Erdaushub unbelastet
- Küchenabfälle > siehe Bioabfall
- mit Krankheiten befallene Pflanzen > gesundheitsgefährdend > zum Restabfall
- mit Schädlingen befallene Pflanzen > gesundheitsgefährdend > zum Restabfall
- Jakobs-Greiskraut, Jakobskreuzkraut (dicht in Säcke verpackt) > gesundheitsgefährdend > zum Restabfall
- Riesenbärenklau (dicht in Säcke verpackt) > gesundheitsgefährdend > zum Restabfall
- Heu, Stroh, Kleintierstreu > zum Restabfall
- Japanischer Staudenknöterich > invasiv > Annahme nur im EVZ Mertesdorf
- Geschreddertes Grüngut (Krautiges und Strauchiges Material zusammen)
- Wurzeln, Wurzelstöcke und Stammhölzer mit mehr als 20cm Durchmesser (kostenpflichtige Annahme NUR im EVZ Mertesdorf > ACHTUNG: max. Durchmesser 1,00m)
- Baumstümpfe mit Wurzeln, Wurzelstücke mit einem Durchmesser größer 1,00 m > KEINE Annahme möglich
Hier können Sie Ihren Abfall anliefern
EVZ Mertesdorf
Entsorgungs- und Verwertungszentrum (EVZ) Mertesdorf
kostenlos
Entsorgungs- und Verwertungszentrum Mertesdorf
Unter dem Galdberg 1
54318 Mertesdorf
Unter dem Galdberg 1
54318 Mertesdorf
Kontakt
Unser Service-Telefon. Ihr Ansprechpartner für alle Anliegen.
Beratung, Terminbuchungen, Reklamationen
Mo. - Do. 8:00 - 17:00 Uhr,
Fr. 8:00 - 15:00 Uhr
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Kundenzentrum, Metternichstr. 33, 54292 Trier
Öffnungszeiten
Montag - Samstag 8:00 - 16:00 Uhr (durchgehend)
24.12. (Heiligabend): geschlossen
31.12. (Silvester): 8:00 - 12:00 Uhr
31.12. (Silvester): 8:00 - 12:00 Uhr