Abfall ABC

Gartenabfälle aus dem privaten Bereich

Gartenabfälle müssen unbelastet und frei von Krankheiten sein. Andernfalls müssen sie als Restabfall entsorgt werden. Bei der Anlieferung müssen krautiges (Rasen, Blätter,…) und strauchiges (Äste, Heckenschnitt,...) Material getrennt werden. 
In Trier und Trier-Saarburg ist in der Jahresgrundgebühr auch die kostenlose Abholung enthalten. Außerhalb der Vegetationsperiode werden keine Abholtermine angeboten. Die Anlieferung an den Grüngutsammelstellen ist ganzjährig möglich.

Gehört zur Abfallart Grüngut aus dem privaten Bereich

Richtige Bereitstellung bei Abholung von Grüngut

Geeignete Behältnisse sind stabile und offene Gefäße (bspw. Mörtelkübel, Faltsack für Gartenabfälle) mit einem maximalen Fassungsvermögen von 90 l.
Grundsätzlich gilt bei der Einsammlung von Grüngut:
  • maximal 3 m3 pro Abholung
  • max. 15 kg pro Behälter / Gebinde
  • max. 90 Liter pro Behälter
  • max. Höhe / Breite /Durchmesser: 80 cm pro Behälter
  • Plastiksäcke werden nicht mehr geleert.
  • Äste bündeln - nur mit verrottbarem Material (Hanf, Weiden, etc.)
  • Säcke nicht zubinden
  • keine Wurzelstöcke
  • Durchmesser bei Ästen: 5 cm, maximale Länge: 1,00 m

 

Strauchiges Grüngut
  • Äste
  • Baumschnitt
  • Stammhölzer (Bei Anlieferung an den Grüngutsammelstellen: Durchmesser max. 20 cm, Länge max. 2 m)
  • Stammhölzer (Bei Abholung im Landkreis Trier-Saarburg und der Stadt Trier: Durchmesser max. 5 cm, Länge max. 1 m))
  • Hartschalige Früchte (Kastanien, Eicheln, Nüsse etc.) - Können ebenfalls in der Natur belassen werden
  • Heckenschnitt
  • Rinde, Rindenmulch
  • Strauchschnitt
  • Tannenzapfen

Krautiges Grüngut
  • Balkon- und Zimmerpflanzen (ohne Töpfe)
  • Gras, Grasschnitt
  • Laub
  • Moos
  • Rasenschnitt
  • Stauden

  • Beifuß (Ambrosia) > gesundheitsgefährdend > zum Restabfall
  • Blumenerde > zum Restabfall
  • Baumrinde > mit Krankheiten befallene Rinde muss fachmännisch verbrannt werden
  • Fallobst > siehe Bioabfall
  • Grasnarben > zum Erdaushub unbelastet
  • Küchenabfälle > siehe Bioabfall
  • mit Krankheiten befallene Pflanzen > gesundheitsgefährdend > zum Restabfall
  • mit Schädlingen befallene Pflanzen > gesundheitsgefährdend > zum Restabfall
  • Jakobs-Greiskraut, Jakobskreuzkraut (dicht in Säcke verpackt) > gesundheitsgefährdend > zum Restabfall
  • Riesenbärenklau (dicht in Säcke verpackt) > gesundheitsgefährdend > zum Restabfall
  • Heu, Stroh, Kleintierstreu > zum Restabfall
  • Japanischer Staudenknöterich > invasiv > Annahme nur im EVZ Mertesdorf
  • Geschreddertes Grüngut (Krautiges und Strauchiges Material zusammen)
  • Wurzeln, Wurzelstöcke und Stammhölzer mit mehr als 20cm Durchmesser (kostenpflichtige Annahme NUR im EVZ Mertesdorf > ACHTUNG: max. Durchmesser 1,00m)
  • Baumstümpfe mit Wurzeln, Wurzelstücke mit einem Durchmesser größer 1,00 m > KEINE Annahme möglich

Hier können Sie Ihren Abfall anliefern

Entsorgungs- und Verwertungszentrum (EVZ) Mertesdorf

kostenlos

Entsorgungs- und Verwertungszentrum Mertesdorf
Unter dem Galdberg 1
54318 Mertesdorf

Kontakt

Person
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Fax
0651 9491 8414
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Mo. - Do. 8:00 - 17:00 Uhr,
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Montag - Samstag 8:00 - 16:00 Uhr (durchgehend)