Abfall ABC

Aktivkohlefilter

Ein Aktivkohlefilter darf zum Restabfall.

Gehört zur Abfallart Restabfälle

Restabfall kann entweder über den Restabfallbehälter entsorgt werden oder in kostenpflichtigen amtlichen Abfallsäcken.
Die Abfallbehälter werden auf Wunsch 14-täglich geleert. Die Leerungen werden über ein Identsystem bzw. einen Chip erfasst. 13 Leerungen sind in der Jahresgrundgebühr enthalten. Jede weitere Leerung wird zusätzlich berechnet.
Die Abfallbehälter müssen am Abfuhrtag bis 6 Uhr morgens, dürfen aber frühestens am Vorabend ab 18 Uhr zur Leerung am Straßenrand bereitstehen. Die Abfallbehälter dürfen nur bis zum Rand gefüllt werden. Die Griffe des Abfallbehälters müssen zur Straße zeigen. Der Behälterdeckel muss geschlossen sein. Zusätzlicher Abfall wird nur in amtlichen Abfallsäcken mitgenommen.

Hier können Sie Ihren Abfall anliefern

Entsorgungs- und Verwertungszentrum (EVZ) Mertesdorf

20,00 €

bis 200 kg pro Anlieferung bzw. Mindestgebühr

246,00 €

pro Tonne (Mg) pro Anlieferung

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Entsorgungs- und Verwertungszentrum Mertesdorf
Unter dem Galdberg 1
54318 Mertesdorf

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Person
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0651 9491 8414
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