Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.)


Abfall oder nicht?

Rechtswidrig entsorgte Abfälle

Allgemeine Infos

Das können Sie bei uns anzeigen ...

  • Zu früh bereitgestellte Abfälle

    Abfälle dürfen nur kurzzeitig im öffentlichen Straßenraum für die Abholung bereitgestellt werden.  Werden sie bereits ein zwei Tage vor dem Abfuhrtermin (oder noch früher) bereitgestellt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.

  • Illegale abgelagerte Abfälle

    Illegale Abfallablagerungen stellen zumindest eine Ordnungswidrigkeit dar und können mindestens mit einem Bußgeld geahndet werden. Sobald ein Gewässer, die Luft oder der Boden verunreinigt werden, handelt es sich um eine Straftat.

  • Weggenommene Abfälle

    Gegenstände und insbesondere Elektro(nik)geräte, die für die Einsammlung durch den A.R.T. oder durch vom A.R.T. beauftragte Entsorgungsunternehmen bereitgestellt werden, dürfen von anderen Personen oder Firmen nicht mitgenommen werden. Alles Andere ist Diebstahl.

Wichtig!

Falsch bereitgestellte Abfälle

Wer am Abholtag zum Beispiel zum Sperrabfall etwas dazustellt, was nicht zum Sperrabfall zählt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Deshalb ist es wichtig, sich zu informieren, was zu welcher Abfallart gehört. Diese Internetseite gibt ausführlich Auskunft. Sie können uns auch gern anrufen.

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