Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.)


Abfall oder nicht?

Annahmestellen für asbesthaltige Baustoffe

Allgemeine Infos

Deponierung

Asbesthaltige Abfälle dürfen grundsätzlich nicht mehr be- und verarbeitet, erneut verwendet oder gelagert werden, sondern müssen vorschriftsmäßig entsorgt werden. Gewerbliche Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten sowie die Entsorgung dürfen nur von Firmen durchgeführt werden, die über die notwendige Sachkunde nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519) verfügen. Sie gelten als gefährlicher Abfall.

Asbesthaltige Abfälle werden auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben deponiert.


Annahmestellen des A.R.T.

Der A.R.T. bietet für die Annahme von asbesthaltigen Abfällen die unter der Rubrik "Standort" aufgelisteten Stellen an.


  • Voraussetzungen für die Anlieferungen

    Asbesthaltige Abfälle dürfen nur angeliefert werden, wenn sie in zugelassenen Entsorgungssäcken (Big-Bags) für Asbest  staubdicht verpackt sind. Lose Mengen werden nicht angenommen!

    Die Big-Bags müssen Schlaufen zum Verladen aufweisen und dürfen ein Füllgewicht von 1.000 kg nicht überschreiten. Jeder Big-Bag muss mit einem Aufkleber versehen werden, der auf die Gefährdung hinweist.

    Die Warnhinweise auf den Aufklebern lauten z. B.

    • "Achtung enthält Asbest, Gesundheitsgefährdung beim Einatmen von Asbestfeinstaub, Sicherheitsvorschriften beachten, Behälter geschlossen halten" 

    Auch Asbest-Bruchstücke sind grundsätzlich in Big-Bags zu verpacken. Spritzasbest und Asbeststäube (z. B. aus Filteranlagen) müssen zusätzlich bereits am Anfallort mittels geeigneter anorganischer Bindemittel verfestigt werden, damit beim Entladen und Entsorgen keine Asbestfasern freigesetzt werden.

  • Nachweisverfahren für Betriebe und Gemeinden

    Fallen auf einer Baustelle insgesamt mehr als 2.000 kg pro Jahr an gefährlichen Abfällen an, muss im Vorfeld über den Zweckverband A.R.T. bei der Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) in Mainz ein gebührenpflichtiger Entsorgungsnachweis (ESN) beantragt werden (Dauer etwa 2 bis 3 Wochen), wobei bei bis zu 20 t pro Anfallstelle und Jahr die Abholung auch über einen Sammelnachweis möglich ist. In allen Fällen ist bei Anlieferungen ein Begleitschein (elektronisches Nachweisverfahren) zu führen. Unter Dokumente finden Sie dazu ein Infoblatt zum Herunterladen.

  • Das gehört zu Asbest ...

    • Asbestplatten
    • Dachplatten
    • Fassadenplatten
    • Formteile aus Asbestzement
    • Kunstschiefer
    • Wandverkleidungen, asbesthaltig
    • Wellplatten, asbesthaltig (z. B. Eternit)
Info

Verkaufsstellen und Preise für Big-Bags

beim A.R.T.

  • Entsorgungs- und Verwertungszentrum (EVZ) Mertesdorf
  • Entsorgungs- und Verwertungszentrum Sehlem

(Annahmegebühren finden Sie unter den jeweiligen Standorten)

Kosten für Big Bags:

Big Bags für Maße Gebühr pro Stück Bemerkung für
Asbesthaltige Abfälle  90 x 90 x 110 cm 5,93 ¤   Stücke
320 x 125 x 33 cm  9,71 ¤ Plattensäcke Platten

 

Weitere Verkaufstellen beim

  • Baustofffachhandel (Die Maße können abweichen. Die Säcke dürfen das Volumen der oben angegebenen Säcke aber nicht überschreiten.)
  Kontakt