Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.)


Abfall oder nicht?

Abholung von Gartenabfällen (Grüngut)

Bitte beachten Sie! Spezielle Informationen für...
  • Trier/TR-Saarburg

    Schließen

    Abholung auf Abruf

    Jedem Haushalt stehen pro Jahr 13 kostenlose Termine zur Abholung von Gartenabfällen (Grüngut) zur Verfügung. Die Terminbuchung kann am Service-Telefon, über unsere Webseite unter www.art-trier.de/terminbuchung oder in der A.R.T. App erfolgen.

    Die Terminvergabe erfolgt nach Verfügbarkeit. Ein Anspruch auf  den nächsten Termin besteht nicht.

    Die Gartenabfälle müssen am Abfuhrtag bis 6 Uhr morgens, dürfen aber frühestens am Vorabend ab 18 Uhr zur Abholung am Straßenrand bereitstehen. Das Grüngut muss außerdem so bereitgestellt werden, dass niemand gefährdet wird und die Straßen nicht verschmutzt werden. Bei Straßensperrungen oder anderen Ereignissen müssen die Gartenabfälle zur nächsten für die Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße gebracht werden. Dabei sind die Hinweise "Für die Abholung gilt" zu beachten.

    Bereits Tage zuvor bereitgestellte, nicht angemeldete und nicht ordnungsgemäß bereitgestellte Gartenabfälle stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.

    Der Service steht nur in Trier und im Landkreis Trier-Saarburg zur Verfügung und ist in den Gebühren, die die Kundinnen und Kunden, die dort leben an den A.R.T. zahlen, enthalten.


    • Für die Abholung gilt:

      • Grünabfälle müssen in geeigneten Behältnissen bereit gestellt werden. Stabile Gefäße sind bspw. Mörtelkübel, Faltsack für Gartenabfälle (längste Seite max 80 cm). Sie dürfen ein maximales Fassungsvermögen von 90l aufweisen. Davon abweichende Gefäße werden nicht geladen
      • Eine Trennung in strauchige und krautige Gartenabfälle ist nicht notwendig, da sie gemeinsam im EVZ Mertesdorf kompostiert werden.
      • Wurzelstöcke werden nicht mitgenommen.
      • Die Gartenabfälle müssen vor dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind, bereitgestellt werden.
      • Pro Anruf oder E-Mail kann eine Abholung angemeldet werden. Weitere Buchungen sind bis zur Abholung bereits angemeldeter Gartenabfälle nicht möglich (kein Abo-Service).
      • Pro Termin dürfen maximal 3 m³ bereitgestellt werden.
      • Für das Bereitstellen sollten leichte Behälter wie Gartenabfallsäcke aus Papier, Körbe aus Kunststoff oder wiederverwendbare Gartenfaltsäcke verwendet werden.
      • Kunststoff-, Zement-, Futtermittelsäcke sind für die Bereitstellung nicht geeignet uns sollten nicht verwendet werden. Für die Leerung werden sie aufgeschlitzt und an den Bereitstellungsort zurückgelegt.
      • Mit Gartenabfällen gefüllte Gelbe Säcke und Big Bags werden nicht geleert.
      • Die Behälter sollten erst kurz vor dem Abholtermin befüllt, Säcke sollten nicht gebündelt werden.
      • Das Gewicht pro Bündel, Papiersack oder Behälter darf maximal 20 kg betragen. Ansonsten werden die Bündel nicht mitgenommen bzw. die Behältnisse nicht geleert.
      • Äste/Baumstämme dürfen maximal einen Durchmesser von 5 cm und eine Länge 1 m aufweisen. Sie müssen gebündelt werden.
      • Zum Bündeln dürfen nur verrottbare Materialien wie Hanfseile, Weiden oder Kordel verwendet werden. Ansonsten werden die Bündel nicht mitgenommen.
      • Rasenschnitt, Laub und Pflanzenreste sollen anwelken oder antrocknen. Außerdem sollte auf möglichst geringe Erdhaftung geachtet werden.

       

    • Nach der Abholung gilt:

      • Bürgersteig bzw. Straße müssen von dem letzten Abfallbesitzer gereinigt bzw. verbliebene Reste entfernt werden.
      • Für Schäden an Säcken und Behältern bzw. deren Verluste wird keine Haftung übernommen.
    Wichtig!

    Ohne eine gut sichtbare Hausnummer an Ihrem Haus können wir Ihrem Auftrag nicht nachkommen. Das Anbringen einer Hausnummer ist nach dem Baugesetzbuch auch vorgeschrieben.

      Kontakt

    Gartenabfallsäcke aus Papier können kompostiert werden und eignen sich deshalb, um Gartenabfälle darin zur für den A.R.T. Abholservice bereitzustellen. Die Gartenabfälle werden mit den Papiersäcken geladen, so dass anschließende auch keine Säcke herumliegen oder wegfliegen.

    Trotz ihres Materials sind die Säcke reiß- und nassfest. Werden sie mit nassem Rasen oder Pflanzenresten befüllt, können sie nach ein paar Tagen durchweichen. Deshalb sollten die Säcke erst kurz vor dem Abholtermin befüllt werden.

    Bei den Verkaufsstellen gibt es folgende Sammelsäcke des A.R.T.:


    Amtliche Abfallsäcke: Die 70-Liter-Säcke sind für 8,00 ¤/Stück erhältlich. Sie dürfen mit maximal 20 kg Restabfällen befüllt werden. Sie haben die Aufschrift „Amtlicher Abfallsack des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Trier“. 
    Amtliche Papiersäcke: Die 120-Liter-Papiersäcke sind für 1,80 ¤/Stück erhältlich. Sie dürfen mit maximal 20 kg Altpapier befüllt werden. Die Säcke haben die Aufschrift "Amtlicher Papiersack des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Trier".
    Amtliche Gartenabfallsäcke: Die 120-Liter-Papiersäcke sind für 0,50 ¤/Stück erhältlich. Sie dürfen mit maximal 20 kg Grünabfall befüllt werden. Die Säcke haben die Aufschrift "Gartenabfallsack". 


    Hinweis

    Die amtlichen Abfallsäcke können ausnahmsweise kurzfristig ausverkauft sein.

    Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie können vereinzelte Ausgabestellen geschlossen sein.


Allgemeine Infos

Stoffliche Verwertung

Grünabfälle werden in Trier und dem Landkreis Trier-Saarburg 14-täglich auf Abruf eingesammelt. Sie werden im Entsorgungs- und Verwertungszentrum (EVZ) Mertesdorf kompostiert. Dieser Prozess dauert etwa 6 bis 8 Wochen. Während der Kompostierung wird die Temperaturentwicklung beobachtet. Wenn nötig, werden die so genannten Rottemieten umgesetzt, in Trockenzeiten werden sie gewässert, um die "Arbeit" der Mikroorganismen zu unterstützen. Bei zu hohen Niederschlagsmengen werden die Mieten mit Folie abgedeckt, um einer Verpilzung vorzubeugen. Zum Schluss wird der Kompost in unabhängigen Labors untersucht.

Der Mertesdorfer Kompost wurde mit dem RAL-Gütesiegel "Kompost" ausgezeichnet. Dazu muss er uneingeschränkt die hohen Prüfnormen wie zum Beispiel für Nährstoffe und Schwermetalle erfüllen. Hohe Temperaturen (bis zu 65° C) wirken während der Rottephase den Samen von unerwünschten Begleitkräutern und Krankheitskeimen entgegen.


Wichtig!

Richtige Bereitstellung bei Abholung (Trier & Trier-Saarburg)

Geeignete Behältnisse sind stabile Gefäße (bspw. Mörtelkübel, Faltsack für Gartenabfälle) mit einem maximalen Fassungsvermögen von 90 l.

Das Gewicht der Einzelgebinde einzelnen Bündel bzw. Behältnisse darf jeweils insgesamt 20 kg nicht überschreiten.

Für die Abholung gilt:
• maximal 3 m3 pro Abholung
• Nutzen Sie leichte, stabile Behälter (Faltsäcke o.ä.)
• Keine Bereitstellung in Big Bags, Regentonnen oder Gelben Säcken
• Kunststoff-, Zement-, Futtermittelsäcke möglichst nicht verwenden, da Sie bei der Leerung aufgeschlitzt werden müssen
• max. 20 kg pro Behälter
• längste Seite der Behälter max. 80 cm, maximales Fassungsvermögen 90 l• Äste bündeln - nur mit verrottbarem Material (Hanf, Weiden,…)
• Säcke nicht zubinden
• keine Wurzelstöcke
• Aste müssen mit verrottbarem Material (z.B. Hanfseil) gebündelt sein)
• Durchmesser bei Ästen: 5 cm, maximale Länge: 1,00 m

Hinweis

Die Grünabfälle müssen unbelastet und frei von Krankheiten sein. Andernfalls müssen sie als Restabfall entsorgt werden.

  • Das gehört dazu ...

    Strauchiges Grüngut

    • Äste
    • Baumschnitt
    • Stammhölzer (Durchmesser max. 20 cm, Länge max. 2 m)
    • Hartschalige Früchte (Eicheln, Kastanien, Nüsse etc.)
      Können ebenfalls in der Natur belassen werden
    • Heckenschnitt
    • Rinde (gesunde Baumrinde kann zu Rindenmulch verarbeitet werden), Rindenmulch
    • Strauchschnitt
    • Tannenzapfen

    Krautiges Grüngut

    • Balkon- und Zimmerpflanzen (ohne Töpfe)
    • Gras, Grasschnitt
    • Laub
    • Moos
    • Rasenschnitt
    • Stauden
  • Das gehört n i c h t dazu ...

    • Bambus > zum Restabfall
    • Beifuß (Ambrosia) > zum Restabfall
    • Blumenerde > zum Restabfall
    • Baumrinde > mit Krankheiten befallene Rinde muss fachmännisch verbrannt werden
    • Fallobst > siehe Bioabfall
    • Grasnarben > zum Erdaushub unbelastet
    • Küchenabfälle > siehe Bioabfall
    • mit Krankheiten befallene Pflanzen > zum Restabfall
    • mit Schädlingen befallene Pflanzen > zum Restabfall
    • Jakobs-Greiskraut, Jakobskreuzkraut (dicht in Säcke verpackt) > zum Restabfall
    • Riesenbärenklau > zum Restabfall
    • Heu, Stroh, Kleintierstreu > zum Restabfall
    • Japanischer Staudenknöterich > Annahme nur im EVZ Mertesdorf
    • Geschreddertes Grüngut (Krautiges und Strauchiges Material zusammen)
    • Wurzeln, Wurzelstöcke und Stammhölzer mit mehr als 20cm Durchmesser (kostenpflichtige Annahme NUR im EVZ Mertesdorf > ACHTUNG: max. Durchmesser 1,00m)
    • Baumstümpfe mit Wurzeln, Wurzelstücke mit einem Durchmesser größer 1,00 m > KEINE Annahme möglich
Wichtig!

Keine Abholung bei ...

  • Falscher Bereitstellung (Mengenüberschreitung, Falschem Inhalt oder nicht geeigneten Behältnissen)
  • Straßensperrungen wegen Bauarbeiten: Abfallbehälter für Restabfall und Altpapier, Sperrabfall, Grüngut und Gelbe Säcke müssen zur nächsten für die Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße bzw. an die Enden der Baustelle gebracht werden.
  • Eis- und Schneeglätte: Abfallbehälter für Restabfall und Altpapier, Sperrabfall, Grüngut und Gelbe Säcke müssen zur nächsten für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße gebracht werden. Ausgefallene Touren werden nicht nachgefahren.
  Kontakt