Gartenabfälle (Grüngut) werden in der Regel alle 2 Wochen auf Abruf eingesammelt. Voraussetzung ist eine Anmeldung am Abfall-Telefon. Die Gartenabfälle müssen am Abfuhrtag bis 6 Uhr morgens, dürfen aber frühestens am Vorabend ab 18 Uhr zur Abholung am Straßenrand bereitstehen. Dabei sind die Hinweise "Für die Abholung gilt" (siehe unten) zu beachten. Bereits Tage zuvor bereitgestellte, nicht angemeldete und nicht ordnungsgemäß bereitgestellte Gartenabfälle stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Grüngut muss außerdem so bereitgestellt werden, dass niemand gefährdet wird und die Straßen nicht verschmutzt werden.
Ein Anspruch auf eine 14-tägliche Einsammlung besteht nicht.
Der Service steht nur in Trier und im Landkreis Trier-Saarburg zur Verfügung und ist in den Gebühren, die die Kundinnen und Kunden, die dort leben an den A.R.T. zahlen, enthalten.