Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.)


Abfall oder nicht?

Annahmestellen für Gartenabfälle (Grüngut)

Grünschnittsammelstellen

Allgemeine Infos

Stoffliche Verwertung

Die Gartenabfälle (Grüngut) werden unterschieden in krautiges und holziges Grüngut.

Die krautigen Pflanzenreste werden in geeigneten Anlagen kompostiert oder im Rahmen der Vergärung als Energielieferant genutzt. Das holzige Material wird vor Ort zerkleinert und als Bodenverbesserer auf landwirtschaftliche Böden ausgebracht.


  • Annahmestellen des A.R.T.

    Der A.R.T. bietet für die Annahme die unter der Rubrik "Standort" aufgelisteten Stellen an.

Wichtig!

Die Gartenabfälle sollten grundsätzlich bei der nächstmöglichen Grüngutsammelstelle angeliefert werden. Diese kann innerhalb des Entsorgungsgebietes des A.R.T. auch in einem benachbarten Landkreis liegen.

Die Gartenabfälle müssen zudem unbelastet und frei von Krankheiten sein. Andernfalls müssen sie als Restabfall entsorgt werden.

  • Das gehört dazu ...

    Strauchiges Grüngut

    • Äste
    • Baumschnitt
    • Stammhölzer (Durchmesser max. 20 cm, Länge max. 2 m)
    • Hartschalige Früchte (Kastanien, Eicheln, Nüsse etc.) - Können ebenfalls in der Natur belassen werden
    • Heckenschnitt
    • Rinde, Rindenmulch
    • Strauchschnitt
    • Tannenzapfen


    Krautiges Grüngut

    • Balkon- und Zimmerpflanzen (ohne Töpfe)
    • Gras, Grasschnitt
    • Laub
    • Moos
    • Rasenschnitt
    • Stauden
  • Das gehört n i c h t dazu ...

    • Beifuß-Ambrosia > zum Restabfall
    • Blumenerde > zum Restabfall
    • Baumrinde > gesunde Baumrinde kann zu Rindenmulch verarbeitet werden
    • Baumrinde > mit Krankheiten befallene Rinde muss fachmännisch verbrannt werden
    • Grasnarben > zum Erdaushub unbelastet
    • Küchenabfälle > siehe Bioabfall
    • mit Krankheiten befallene Pflanzen > zum Restabfall max. 3 Säcke
    • mit Schädlingen befallene Pflanzen > zum Restabfall max. 3 Säcke
    • Riesenbärenklau > zum Restabfall
    • Japanischer Staudenknöterich > Annahme nur im EVZ Mertesdorf
    • Wurzeln, Wurzelstöcke und Stammhölzer mit mehr als 20cm Durchmesser (kostenpflichtige Annahme NUR im EVZ Mertesdorf > ACHTUNG: max. Durchmesser 1,00m)
    • Baumstümpfe mit Wurzeln, Wurzelstöcke mit einem Durchmesser größer als 1,00 m > Keine Annahme
  • Für die Anlieferung gilt

    Krautige und holzige Pflanzenreste sollten schon im Garten getrennt werden. Spätestens aber auf der Grüngutsammelstelle müssen krautiges und holziges Grüngut von der Anliefererin und dem Anlieferer getrennt werden.

  • Annahmegebühren

    • aus dem privaten Bereich ohne Mengenbegrenzung kostenlos
    • aus dem gewerblichen Bereich werden mit 25,00 ¤/Mg (t) bzw. 6,45 ¤/lose m³ berechnet.
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