Sperrabfälle werden monatlich auf Abruf eingesammelt. Voraussetzung ist eine Anmeldung am Service- Telefon (0651 9491 414), unter www.art-trier.de/terminbuchung oder in der A.R.T.APP.
Jedem Haushalt stehen pro Jahr maximal vier Abholaufträge zur Verfügung.
Die Kosten für die Abholung sind in der Jahresgrundgebühr enthalten.
Ein Anspruch auf den nächsten Termin besteht nicht.
Am Abfuhrtermin darf nur das bereitgestellt werden, was auch tatsächlich zum Sperrabfall gehört.
Andernfalls und auch bei zu früh bereitgestelltem Abfall handelt es sich um eine widerrechtliche Ablagerung.
Die Sperrabfälle müssen am Abfuhrtag bis 6 Uhr morgens, dürfen aber frühestens am Vorabend ab 18 Uhr zur Abholung am
Straßenrand des Grundstücks, auf dem sie angefallen sind, bereitstehen.
Die Sperrabfälle müssen außerdem so bereitgestellt werden, dass niemand gefährdet wird und die Straßen nicht verschmutzt werden.
Jeder Haushalt kann pro Abholung insgesamt maximal 5 m³ Sperrabfall bereitstellen.
Maximale Breite 1,50 m, maximales Gewicht 50 kg/Einzelstück. Gegenstände mit darüber hinaus gehenden Gewichten und Maßen sollten grob zerkleinert werden. Ist dies nicht möglich, können sie kostenpflichtig bei den Annahmestellen des A.R.T. abgegeben werden.
Nach der Abholung der Sperrabfällemüssen Bürgersteig bzw.Straße vom Abfallbesitzer gereinigtbzw. verbliebene Reste entferntwerden.