Rechtswidrig entsorgte Abfälle
Jede illegale Abfallablagerung stellt zumindest eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Sobald ein Gewässer, die Luft oder der Boden verunreinigt werden, handelt es sich sogar um eine Straftat. Ebenso stellt es eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn Abfälle bereits Tage vor dem Abfuhrtermin im öffentlichen Straßenraum bereitgestellt werden. Bitte halten Sie daher den Abfuhrtermin ein. Informieren Sie sich darüber hinaus, was zu welchen Abfallarten gehört.
Abfall verwerten oder entsorgen