Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
am 24.08.2020 hat der Kreistag des Landkreises Vulkaneifel beschlossen, die zusätzliche “Biotonne im Holsystem” gegen Zahlung einer Jahresgebühr anzubieten. Die Verbandsversammlung des A.R.T. hat die entsprechenden Satzungsänderungen am 15.09.2020 beschlossen.
Diese Beschlüsse ermöglichen es im Landkreis Vulkaneifel, ab dem 01.01.2021 eine oder mehrere Biotonnen auf Ihrem Grundstück zu nutzen.
Alle anderen Landkreise sowie die Stadt Trier nutzen weiterhin ausschließlich die Biotüte im Bringsystem.
Ab sofort haben Sie nun die Möglichkeit, Biotonnen für Ihr Objekt zu bestellen.
Die Jahresgebühr beträgt 111,25 ¤ je 120-Liter-Behälter und wird im jährlichen Gebührenbescheid festgesetzt.
Die Jahresgebühr für die Biotonne beinhaltet neben zweiwöchentlichen Leerungen auch die ökologisch sinnvolle Verwertung des Bioabfalls in einer Vergärungsanlage mit anschließender Kompostierung des Substrats.
In diesem Gebührensatz ist bereits ein Betrag für die künftige Nicht-Nutzung der öffentlichen Sammelcontainer in Abzug gebracht.
hre Rückmeldung benötigen wir bis spätestens 09.10.2020, wenn Sie zum 01. Januar 2021 Ihre Biotonne nutzen möchten. Hierzu bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten. Sie können entweder das unten stehende Kontaktformular nutzen oder eine E-Mail an veranlagung@art-trier.de schreiben. Eine telefonische Bestellung ist nicht möglich.