Vertreiber und Hersteller dürfen auf freiwilliger Basis Altgeräte von ihren Kunden (Kundengeräte) annehmen. Dagegen ist alles, was einen Stecker oder einen Akku hat z. B. für Schrotthändler tabu. Selbst einzelne Bestandteile wie Kabel oder Motoren dürfen nicht demontiert und mitgenommen werden. Damit soll unter anderem illegalen Exporten in Entwicklungs- und Schwellenländern ein Riegel vorgeschoben werden, wo die Geräte meist nicht sachgerecht verwertet werden, was zu starken Belastungen der menschlichen Gesundheit und der Umwelt führen kann. Dies ist auch auf dem Bürgersteig der Fall, wenn Elektrogeräte unsachgemäß ausgeschlachtet werden. Die Zuwiderhandlung stellt einen Bußgeldtatbestand dar.
Rücknahme beim Handel
Vertreiber, die auf freiwilliger Basis die Altgeräte ihrer Kunden zurücknehmen, müssen sich die Herkunft von ihren Kunden quittieren lassen (Herkunftsnachweis). Anschließend können sie die Geräte kostenlos im Entsorgungs- und Verwertungszentrum (EVZ) Mertesdorf anliefern. Dies gilt auch für Kundengeräte aus anderen Sparten (z. B. Insolvenzverwalter).
Voraussetzung für die Anlieferung von mehr als 20 Altgeräten im Entsorgungs- und Verwertungszentrum (EVZ) ist eine schriftliche Anmeldung, die entsprechend des Elektro- und Elektronikgesetzes rechtzeitig per Fax an den Zweckverband A.R.T. (Fax 0651/9491309) gesendet werden muss. Das Anmeldeformular und ein Formular für den Herkunftsnachweis finden Sie in den nebenstehenden PDF-Dateien zum Herunterladen. Die Kundengeräte können montags bis freitags zwischen 11:00 und 15:00 Uhr angeliefert werden.
Eine Abholung auf Abruf ist für Kundengeräte auf keinen Fall möglich.