Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.)




Neue Gewerbeabfallverordnung

Der "Königsweg" ist die Abfalltrennung

Mit der neuen Gewerbeabfallverordnung, die zum 1. Januar 2003 in Kraft getreten ist, wird die Verantwortung der Verursacher und Besitzer von Abfall stärker betont. An Industrie- und Gewerbebetriebe wird deshalb appelliert, alles Zumutbare und technisch Mögliche zu unternehmen, um die gewerblichen Siedlungsabfälle zu verwerten.

Der „Königsweg“, den die Verordnung vorzeichnet, ist die strikte Trennung der Abfälle bereits an der Anfallstelle. Da das jedoch nicht immer und überall möglich ist, sich gegebenenfalls auch wirtschaftlich nicht vertreten lässt, hat der Verordnungsgeber eine ganze Reihe von Detailbestimmungen formuliert. Die vermischten und nicht nach den Vorgaben der Verordnung separierten Abfälle werden danach als „Abfälle zur Beseitigung“ eingestuft und sind den entsorgungspflichtigen Körperschaften zu überlassen. An "Anfallstellen von gewerblichen Siedlungsabfällen" muss nach der Abfallsatzung des Zweckverbandes A.R.T. (§ 12, Abs. 4) für die Abfälle zur Beseitigung ein ausreichendes Behältervolumen vorgehalten werden. Gegebenenfalls wird das Behältervolumen anhand der Anzahl der Beschäftigten, bei Hotels und Krankenhäusern über die Anzahl der Betten festgelegt.



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