PU-Schaumdosen
Gebrauchte PU-Schaumdosen gelten als Sonderabfall und dürfen nicht in die Mülltonne, den Gelben Sack oder in den Bauabfall. Der Handel muss die Kunden über gesetzeskonforme Entsorgungslösungen von PU-Schaumdosen informieren und für Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung sorgen. Verstöße können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Abfall verwerten oder entsorgen