Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.)


Abfall oder nicht?

Annahmestellen für Problemabfälle

Bitte beachten Sie! Spezielle Informationen für...
  • Bernkastel-Wittlich

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    Das Umweltmobil des A.R.T. steht im Landkreis Bernkastel Wittlich zur kostenlosen Annahme von Problemabfällen aus Haushalten bereit (solange Kapazität vorhanden ist). Eine Übersicht der Haltestellen mit den Standzeiten des Umweltmobils finden Sie hier unter "Haltestellen-Termine 2023". Außerdem werden die Haltestellen zusammen mit allen anderen Abfuhrtermine für Ihre Adresse ausgedruckt, wenn Sie unter "Abfuhrtermine" Ihren Ort eingeben.

    Hinweis: Termine, die witterungsbedingt ausfallen, können nicht nachgeholt werden.


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  • Eifelkreis Bit.-Prüm

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    Das Umweltmobil des A.R.T. steht im Eifelkreis Bitburg Prüm zur kostenlosen Annahme von Problemabfällen aus Haushalten, 4mal im Jahr, bereit (solange Kapazität vorhanden ist). Eine Übersicht der Haltestellen mit den Standzeiten des Umweltmobils finden Sie hier unter "Haltestellen-Termine 2023". Außerdem werden die Haltestellen zusammen mit allen anderen Abfuhrtermine für Ihre Adresse ausgedruckt, wenn Sie unter "Abfuhrtermine" Ihren Ort eingeben.

    Hinweis: Termine, die witterungsbedingt ausfallen, können nicht nachgeholt werden.


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  • Trier/TR-Saarburg

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    Das Umweltmobil des A.R.T. steht in Trier und im Landkreis Trier-Saarburg zur kostenlosen Annahme von Problemabfällen aus Haushalten bereit (solange Kapazität vorhanden ist). Eine Übersicht der Haltestellen für die Stadt Trier sowie den Landkreis Trier Saarburg mit den Standzeiten des Umweltmobils finden Sie hier unter "Haltestellen-Termine 2023". Außerdem werden die Haltestellen zusammen mit allen anderen Abfuhrtermine für Ihre Adresse ausgedruckt, wenn Sie unter "Abfuhrtermine" Ihren Ort eingeben.

    Hinweis: Termine, die witterungsbedingt ausfallen, können nicht nachgeholt werden.


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  • Vulkaneifel

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    Das Umweltmobil des A.R.T. steht im Landkreis Vulkaneifel zur kostenlosen Annahme von Problemabfällen aus Haushalten bereit (solange Kapazität vorhanden ist). Eine Übersicht der Haltestellen mit den Standzeiten des Umweltmobils finden Sie hier unter "Haltestellen-Termine 2023". Außerdem werden die Haltestellen zusammen mit allen anderen Abfuhrtermine für Ihre Adresse ausgedruckt, wenn Sie unter "Abfuhrtermine" Ihren Ort eingeben.

    Hinweis: Termine, die witterungsbedingt ausfallen, können nicht nachgeholt werden.


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Allgemeine Infos

Verwertung/Entsorgung

Problemabfälle machen nur einen kleinen Teil der Abfälle aus, die in den Haushalten anfallen. Dafür ist aber ihre Zusammensetzung und ihre Wirkung auf die Umwelt umso brisanter. Deshalb ist ein sorgfältiger Umgang dringend notwendig. Viele Problemabfälle können verwertet werden. Andere müssen in Sonderabfalldeponien entsorgt werden.


Was sind Problemabfälle?

Als Problemabfall werden gefährliche Stoffe, die aus Haushalten stammen, bezeichnet. Sie gehören aufgrund ihrer umweltbelastenden Eigenschaften nicht in den Hausmüll, die Toilette oder in die Landschaft.


  • Abgabe in Originalverpackungen

    Problemabfälle müssen unvermischt, in Originalverpackungen oder geschlossenen, unzerbrechlichen Behältern aufbewahrt und als Problemabfall entsorgt werden. Sie können in maximal 5- oder 10-Liter-Behälter abgegeben werden. Dabei sind auch die Mengenbegrenzungen unter "Das gehört dazu" zu beachten.

    Die Behälter werden nicht zurückgeben.

    Größere Behälter mit einem Volumen von mehr als 5- oder 10-Litern können auf Anfrage im EVZ Mertesdorf abgegeben werden (siehe "Annahmestellen").

  • Rückgabe von Autobatterien

    Beim Kauf einer Autobatterie muss ein Pfand gezahlt werden. Das Pfand wird bei der Rückgabe der Batterie und gegen Vorlage der Kaufquittung dort erstattet, wo die Batterie gekauft wurde.

    > Ein Entsorgungsnachweis kann nur an den A.R.T. Standorten und nicht am Umweltmobil ausgestellt werden

Der A.R.T. bietet für die Annahme, die bis auf wenige Ausnahmen für Problemabfälle aus Haushalten kostenlos ist, die unter der Rubrik "Standort" aufgelisteten Stellen an. Bitte beachten Sie für die Entsorgungs- und Verwertungszentren Sehlem, Rittersdorf und Walsdorf die Annahmetage.


Hinweis

Altöl

Es können maximal 10 l Altöl/Anlieferung angenommen werden. Die Behälter, in denen das Altöl angeliefert wird, dürfen wegen der vorhandenen Lagerkapazitäten ein Volumen von maximal 10 Litern aufweisen.

In den Entsorgungs- und Verwertungszentren Rittersdorf, Sehlem und Walsdorf wird Altöl an den Annahmetagen für Problemabfall wie an den anderen Standorten für 0,60 ¤/l angenommen.

Farben

Flüssige Farben gehören im Behälter zum Problemabfall
Eingetrocknete Farben gehören zum Restabfall. Die leeren Behälter können über den Gelben Sack der Verwertung zugeführt werden.
 
Farbbehälter, Dosen, Eimer

Dispersionsfarben/ Wandfarben: leere Eimer gehören in den Gelben Sack
Lacke: leere Dosen gehören in den Gelben Sack
 
Industriebatterien (E-Bike Akkus)

Industriebatterien sind Batterien, die ausschließlich für industrielle, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke oder für Elektrofahrzeuge jeglicher Art bestimmt sind. Laut Definition gehören dazu unter anderem auch Antriebsakkus für Elektrofahrräder.
Gemäß Batterieverodnung ist eine Rücknahme von E-Bike Akkus über den Handel vorgesehen.
Link zum Thema:
 
Es findet keine Annahme von Antriebsakkus für Elektrofahrräder an den A.R.T. Standorten statt.

 

 
  • Das gehört dazu ...

    • Abbeizmittel, Abflussreiniger, Akkus (ausgenommen E-Bike Akkus), Altmedikamente, Altöl (0,60 ¤/l1, am Umweltmobil max. 10 l), Autobatterien (max. 3 Stück), Autopflegemittel, Autospachtelprodukte
    • Backofenreiniger, Batterien (max. 50 Stück), Bauharz (max. 5 l), Bauschaumdosen, Benzin (max. 10 l), Bitumen (flüssige Dichtungsmasse, max. 20 l), Bleichbäder, Bremsflüssigkeiten
    • Chemikalien (max. 5 l)
    • Desinfektionsmittel, Diesel (max. 10 l), Dispersionsfarben (max. 5 Eimer, 50 l), Druckerpatronen (max. 10 Stück), Dünger/Düngemittel (max. 5 l oder 5 kg)
    • Energiesparlampen (am Umweltmobil max. 30 Stück), Entwicklerbäder (max. 5 l)
    • Farben flüssig (5 Eimer, max. 50 l), Fleckentferner, Fliesenkleber (flüssig oder streichfähig), Feuerlöscher (max. 2 Stück / keine Annahme am Umweltmobil möglich), Feuerzeuge (auch mit Gasfüllung, jedoch nur in haushaltsüblichen Mengen), Fixierbäder (max. 5 l), Frittieröle aus Haushalten, Frostschutzmittel (max. 10 l), Fotochemikalien
    • Grundierung
    • Haushaltsreiniger (max. 10 l), Hitzepads, Holzschutzmittel (max. 20 l), Hydrauliköl (0,50 ¤/l1, am Umweltmobil max. 10 l)
    • Imprägniermittel
    • Karbolineum, Korrekturlacke, Klebstoffe (max. 10 l), Korrekturflüssigkeiten, Kühlakkus, Kühlpads, Kunstharze (max. 5 l)
    • Laborchemikalien (max. 5 l), Lacke (max. 20 l), Laugen (max. 5 l), Lavalampen, Leuchtstoffröhren (auch von privaten Solarien, max. 20 Stück.), Lösemittel (max. 10 l)
    • Medikamente (max. eine 10-Liter-Tüte)
    • Montageschaumdosen, Mottenschutzmittel
    • Nagellacke, Nagellackentferner, Nitroverdünnung
    • ölverschmutzte Betriebsmittel (max. 10 l), leere Ölkanister (max.2 Stück)
    • Parfüm, Pflanzenschutzmittel (max. 5 l), Politur, PU-Schaumdosen
    • Rattengifte, Reiniger (max. 10 l), Rostumwandler, Round up (max. 5 l)
    • Säuren (max. 5 l), Silikon-Kartuschen, Silberputzmittel, Spraydosen (max. 10 Stück), Speiseöle, Salatöle
    • Terpentin, Thermometer, Toner (max. 3 Stück), Tintendruckerpatronen
    • Unkraut-Ex (max. 5 l)
    • Verdünner (max. 5 l)
    • Waschbenzin (max. 10l), WC-Reiniger, Weichspüler, Weidezaunbatterien
    • Xenon-Lampen
    • Zweikomponentenharz (max. 5 l), Zweikomponentenkleber

    1 die Gebührenangabe gilt für die mobilen und stationären Annahmestellen des A.R.T. in Trier und im Landkreis Trier-Saarburg

    () Die Angaben in Klammern beziehen sich auf die maximale Stückzahl, die pro Haushalt, Problemstoff und Tag abgegeben werden kann. Bei der Angabe in l (Liter) beziehen sich die Klammern auf die maximale Größe des Behältnisses, das pro Haushalt, Problemstoff und Tag abgegeben werden kann.

  • Das gehört nicht dazu ...

    • E-Bike Akkus > Müssen über den Fachhandel entsorgt werden
    • Sonderabfälle aus Betrieben. Diese Sonderabfälle müssen über qualifizierte Unternehmen entsorgt werden. Auskünfte, welche Firmen dafür infrage kommen, erteilt die SAM Sonderabfall-Management - Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Telefon 06131 98298-59, E-Mail: ZentraleStelle@sam-rlp.de
    • radioaktive, infektiöse und explosionsfähige Abfälle
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