Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.)


Abfall oder nicht?

Abfallgebühren

Jahresgebühren für Abfallbehälter

Bitte beachten Sie! Spezielle Informationen für...
  • Bernkastel-Wittlich

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    Gebührenübersicht ab 01.01.2023

    Behältergröße

    Maximales
    Gesamtgewicht

    Jahresgrundgebühr*

    Leistungsgebühr (je Zusatzleerung)

    80-Liter-Behälter

    35 kg

    148,05 ¤

    9,98 ¤

    120-Liter-Behälter

    40 kg

    208,23 ¤

    11,74 ¤

    240-Liter-Behälter

    80 kg

    343,51 ¤

    15,67 ¤

    770-Liter-Behälter

    170 kg

    984,48 ¤

    36,82 ¤

    1.100-Liter-Behälter

    230 kg

    1.364,55 ¤

    47,94 ¤

    3.000-Liter-Behälter

    560 kg

    3.978,30 ¤

    132,69¤

    5.000-Liter-Behälter

    800 kg

    6.341,53 ¤

    201,01 ¤

    Amtliche Abfallsäcke mit einem Volumen von 70 Litern sind auch weiterhin zum Preis von 8,00 ¤ erhältlich. Das maximale Füllgewicht liegt bei 20kg.

    * Informationen zu den in der Jahresgrundgebühr enthaltenen Leistungen finden Sie hier.


    Restabfallbehälter umbestellen, abmelden oder beantragen

    Die Hauseigentümerin und der Hauseigentümer können bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gebührenveranlagung die Anzahl oder Größe der Restabfallbehälter ändern lassen. Dabei darf der Mindestbedarf (siehe oben) nicht unterschritten werden. Für die Änderung muss die Objektnummer genannt werden. Diese finden Sie auf dem Gebührenbescheid.

    Ein Eigentumswechsel kann mit dem Formular "Änderungsantrag Bernkastel-Wittlich" angezeigt werden.

    Die Gebühr für die zusätzliche Aufstellung, Rücknahme oder den Austausch eines Abfallbehälters beträgt je Abfallbehälter (Restabfall, Altpapier)

    Größe Abfallbehälter Tauschgebühr
    80-240l Abfallbehälter 40,99 ¤
    770-1.100l Abfallbehälter 40,99 ¤
    3.000-5.000l Abfallbehälter 76,16 ¤





      Kontakt
    • S. Hauser

      • Gebührenveranlagung

        Sachbearbeitung Landkreis Bernkastel-Wittlich

        • Änderung der Eigentumsverhältnisse
        • Erstaufstellung, Austausch und Beantragung von zusätzlichen Abfallbehältern
        • Rückfragen zu den Gebührenbescheiden
       0651 9491 8006
    • I. Welgen

      • Gebührenveranlagung

       Kundenzentrum Metternichstraße
    • Veranlagung

      • Änderung der Eigentumsverhältnisse
        Erstaufstellung, Austausch und Beantragung von zusätzlichen Abfallbehältern
        Rückfragen zu den Gebührenbescheiden
        Containerverwaltung

        Zusätzlich für die Stadt Trier:
        Informationen zum Hol- und Bringdienst

        Für den Landkreis Trier-Saarburg:
        Beauftragung des Hol- und Bringdienstes

        Bei Austausch von Abfallbehältern oder defektem Chip bitte die Behälternummer vom Aufkleber an der Behälterseite bereithalten

       0651 9491 8006

    Wann werden die Abfallgebühren fällig?

    Die Jahresgrundgebühr ist im Voraus zu zahlen und jeweils zum 01.04. eines jeden Jahres fällig.
    Die Gebühr für Zusatzentleerungen wird jeweils zum Fälligkeitstermin des Folgejahres fällig und  mit den Gebühren für das Folgejahr abgerechnet.

    Die Bezahlung ist per Überweisung möglich (IBAN: DE90 5855 0130 0000 0000 18, SWIFT-BIC: TRISDE55). Einfacher ist es, uns ein SEPA-Mandat (früher Einzugsermächtigung genannt) zu erteilen. Dazu können Sie das Formular "Änderungsantrag Landkreis Bernkastel-Wittlich" nutzen.


      Kontakt

    Wie wird die Anzahl der Papiertonnen berechnet?

    Die Anzahl der blauen Tonnen für Altpapier richtet sich nach dem Gesamtvolumen der aufgestellten Abfallbehälter.

     

    Volumen der Abfallbehälter

    Anzahl der Blauen Tonen
    (Standardgröße = 240 l/Behälter)

    80 bis 240 Liter 1 Blaue Tonne
    > 240 bis 480 Liter 2 Blaue Tonnen
    > 480 bis 720 Liter 3 Blaue Tonnen
    > 720 bis 960 Liter 4 Blaue Tonnen
    > 960 bis 1200 Liter 5 Blaue Tonnen
    1.100 Liter 1.100-Liter-Abfallbehälter für Papier

    außerdem stehen folgende

    Behälter zur Verfügung:

    3.000-Liter-Abfallbehälter für Papier
    5.000-Liter-Abfallbehälter für Papier
     

    Reicht die zustehende Anzahl der Blauen Tonnen regelmäßig nicht aus, können telefonisch oder mit dem Formular "Änderungsantrag Landkreis Bernkastel-Wittlich" (siehe oben) bei der Veranlagung zusätzliche 120- und 240-Liter-Behälter beantragt werden. Dabei muss die Kundennummer genannt werden, die auf dem Gebührenbescheid zu finden ist. Die Gebühr für eine zusätzliche 120-l-Papiertonne beträgt 11,08 ¤/Jahr, für eine 240-l-Papiertonne 20,71 ¤/Jahr.


  • Eifelkreis Bit.-Prüm

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    Gebührenübersicht ab 01.01.2023

    Behältergröße

    Maximales
    Gesamtgewicht

    Jahresgrundgebühr*

    Leistungsgebühr (je Zusatzleerung)

    80-Liter-Behälter

    35 kg

    106,71 ¤

    10,46 ¤

    120-Liter-Behälter

    40 kg

    141,93 ¤

    12,10 ¤

    240-Liter-Behälter

    80 kg

    207,74 ¤

    15,10 ¤

    770-Liter-Behälter

    170 kg

    779,16 ¤

    46,16 ¤

    1.100-Liter-Behälter

    230 kg

    997,71 ¤

    56,29 ¤

    3.000-Liter-Behälter

    560 kg

    2.619,72 ¤

    129,84 ¤

    5.000-Liter-Behälter

    800 kg

    4.180,86 ¤

    200,97 ¤

    Amtliche Abfallsäcke mit einem Volumen von 70 Litern sind auch weiterhin zum Preis von 8,00 ¤ erhältlich. Das maximale Füllgewicht liegt bei 20kg.

    * Informationen zu den in der Jahresgrundgebühr enthaltenen Leistungen finden Sie hier.


    Restabfallbehälter umbestellen, abmelden oder beantragen

    Die Hauseigentümerin und der Hauseigentümer können bei der Veranlagung die Anzahl oder Größe der Restabfallbehälter ändern lassen. Die Größe der Behälter ist dabei frei wählbar. Für die Änderung muss die Objektnummer genannt werden, die auf dem Gebührenbescheid zu finden ist.

    Ein Eigentumswechsel kann mit dem Formular "Änderungsantrag" angezeigt werden.

    Die Gebühr für die zusätzliche Aufstellung, Rücknahme oder den Austausch eines Abfallbehälters beträgt je Abfallbehälter (Restabfall, Altpapier)

    Größe Abfallbehälter Tauschgebühr
    80-240l Abfallbehälter 27,34 ¤
    770-1.100l Abfallbehälter 27,34 ¤
    3.000-5.000l Abfallbehälter 72,01 ¤




      Kontakt
    • L.-M. Blau

      • Gebührenveranlagung

        Sachbearbeitung Eifelkreis Bitburg-Prüm

        • Änderung der Eigentumsverhältnisse
        • Erstaufstellung, Austausch und Beantragung von zusätzlichen Abfallbehältern
        • Rückfragen zu den Gebührenbescheiden
       0651 9491 8006
    • A. Steinmetz

      • Gebührenveranlagung

        Sachbearbeitung Eifelkreis Bitburg-Prüm

        • Änderung der Eigentumsverhältnisse
        • Erstaufstellung, Austausch und Beantragung von zusätzlichen Abfallbehältern
        • Rückfragen zu den Gebührenbescheiden
       0651 9491 8006
    • Veranlagung

      • Änderung der Eigentumsverhältnisse
        Erstaufstellung, Austausch und Beantragung von zusätzlichen Abfallbehältern
        Rückfragen zu den Gebührenbescheiden
        Containerverwaltung

        Zusätzlich für die Stadt Trier:
        Informationen zum Hol- und Bringdienst

        Für den Landkreis Trier-Saarburg:
        Beauftragung des Hol- und Bringdienstes

        Bei Austausch von Abfallbehältern oder defektem Chip bitte die Behälternummer vom Aufkleber an der Behälterseite bereithalten

       0651 9491 8006

    Wann werden die Abfallgebühren fällig?

    Die Jahresgrundgebühr ist im Voraus zu zahlen und jeweils zum 01.05. eines jeden Jahres fällig.
    Die Gebühr für Zusatzentleerungen wird jeweils zum Fälligkeitstermin des Folgejahres fällig und  mit den Gebühren für das Folgejahr abgerechnet.

    Die Bezahlung ist per Überweisung möglich (IBAN: DE90 5855 0130 0000 0000 18, SWIFT-BIC: TRISDE55). Einfacher ist es, ein SEPA-Lastschriftmandat (früher Einzugsermächtigung genannt) zu erteilen. Dazu können Sie das Formular "SEPA-Lastschriftmandat Eifelkreis" nutzen.


    Wie wird die Anzahl der Papiertonnen berechnet?

    Die Anzahl der blauen Tonnen für Altpapier richtet sich nach dem Gesamtvolumen der aufgestellten Abfallbehälter.

     

    Volumen der Abfallbehälter

    Anzahl der Blauen Tonen
    (Standardgröße = 240 l/Behälter)

    80 bis 240 Liter 1 Blaue Tonne
    > 240 bis 480 Liter 2 Blaue Tonnen
    > 480 bis 720 Liter 3 Blaue Tonnen
    > 720 bis 960 Liter 4 Blaue Tonnen
    > 960 bis 1200 Liter 5 Blaue Tonnen
    1.100 Liter 1.100-Liter-Abfallbehälter für Papier

    außerdem stehen folgende

    Behälter zur Verfügung:

    3.000-Liter-Abfallbehälter für Papier
    5.000-Liter-Abfallbehälter für Papier
     

    Reicht die zustehende Anzahl der Blauen Tonnen regelmäßig nicht aus, können telefonisch oder mit dem Formular "Änderungsantrag Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm" (siehe oben) bei der Veranlagung zusätzliche 120- und 240-Liter-Behälter beantragt werden. Dabei muss die Kundennummer genannt werden, die auf dem Gebührenbescheid zu finden ist. Die Gebühr für eine zusätzliche 120-l-Papiertonne beträgt 11,41 ¤/Jahr, für eine 240-l-Papiertonne 21,37 ¤/Jahr.


  • Trier/TR-Saarburg

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    Gebührenübersicht ab 01.01.2023

    Behältergröße

    Maximales
    Gesamtgewicht

    Jahresgrundgebühr*

    Leistungsgebühr (je Zusatzleerung)

    80-Liter-Behälter

    35 kg

    112,27 ¤

    10,39 ¤

    120-Liter-Behälter

    40 kg

    140,01 ¤

    11,52 ¤

    240-Liter-Behälter

    80 kg

    253,37 ¤

    17,02 ¤

    770-Liter-Behälter

    170 kg

    658,03 ¤

    35,07 ¤

    1.100-Liter-Behälter

    230 kg

    970,28 ¤

    50,11 ¤

    3.000-Liter-Behälter

    560 kg

    2.919,06 ¤

    140,61 ¤

    5.000-Liter-Behälter

    800 kg

    4.483,65 ¤

    211,72¤

    Amtliche Abfallsäcke mit einem Volumen von 70 Litern sind auch weiterhin zum Preis von 8,00 ¤ erhältlich. Das maximale Füllgewicht liegt bei 20kg.

    * Informationen zu den in der Jahresgrundgebühr enthaltenen Leistungen finden Sie hier.


    Restabfallbehälter umbestellen, abmelden oder beantragen

    Die Hauseigentümerin und der Hauseigentümer können  telefonisch oder mit dem Formular "Änderungsantrag TR/Trier-Saarburg" bei der Veranlagung die Anzahl oder Größe der Restabfallbehälter ändern lassen. Dabei darf der Mindestbedarf (siehe oben) nicht unterschritten werden. Für die Änderung muss die Kundennummer genannt werden, die auf dem Gebührenbescheid zu finden ist. In der Regel fällt eine Tauschgebühr an.

    Die Gebühr für die zusätzliche Aufstellung, Rücknahme oder den Austausch eines Abfallbehälters beträgt je Abfallbehälter (Restabfall, Altpapier)

    Größe Abfallbehälter Tauschgebühr
    80-240l Abfallbehälter 28,85 ¤
    770-1.100l Abfallbehälter 41,41 ¤
    3.000-5.000l Abfallbehälter 104,23 ¤

      Kontakt
    • M. Weiß

      • Gebührenveranlagung

        Gewerbekundenberatung alle Landkreise

        • Innendienst
        • Abrechnung Gewerbekunden / Pressen / Sonderleerungen etc.
       0651 9491 8009
    • V. Scheer

      • Gebührenveranlagung

        Sachbearbeitung Stadt Trier / Landkreis Trier-Saarburg / Landkreis Vulkaneifel

        • Änderung der Eigentumsverhältnisse
        • Erstaufstellung, Austausch und Beantragung zusätzlicher Abfallbehälter
        • Rückfragen zu Gebührenbescheiden

        Tel.: 0651 9491 1222

    • Veranlagung

      • Änderung der Eigentumsverhältnisse
        Erstaufstellung, Austausch und Beantragung von zusätzlichen Abfallbehältern
        Rückfragen zu den Gebührenbescheiden
        Containerverwaltung

        Zusätzlich für die Stadt Trier:
        Informationen zum Hol- und Bringdienst

        Für den Landkreis Trier-Saarburg:
        Beauftragung des Hol- und Bringdienstes

        Bei Austausch von Abfallbehältern oder defektem Chip bitte die Behälternummer vom Aufkleber an der Behälterseite bereithalten

       0651 9491 8006

    Wann werden die Abfallgebühren fällig?

    Die Jahresgrundgebühr ist im Voraus zu zahlen und jeweils zum 01.03. eines jeden Jahres fällig.
    Die Gebühr für Zusatzentleerungen wird jeweils zum Fälligkeitstermin des Folgejahres fällig und  mit den Gebühren für das Folgejahr abgerechnet.

    Die Bezahlung ist per Überweisung möglich (IBAN: DE90 5855 0130 0000 0000 18, SWIFT-BIC: TRISDE55). Einfacher ist es, uns ein SEPA-Mandat (früher Einzugsermächtigung genannt) zu erteilen. Dazu können Sie das Formular "Änderungsantrag TR/Trier-Saarburg" nutzen.


      Kontakt

    Wie wird die Anzahl der Papiertonnen berechnet?

    Die Anzahl der blauen Tonnen für Altpapier richtet sich nach dem Gesamtvolumen der aufgestellten Abfallbehälter.

    Volumen der Abfallbehälter

    Anzahl der Blauen Tonen
    (Standardgröße = 240 l/Behälter)

    80 bis 240 Liter 1 Blaue Tonne
    > 240 bis 480 Liter 2 Blaue Tonnen
    > 480 bis 720 Liter 3 Blaue Tonnen
    > 720 bis 960 Liter 4 Blaue Tonnen
    > 960 bis 1200 Liter 5 Blaue Tonnen
    1.100 Liter 1.100-Liter-Abfallbehälter für Papier

    außerdem stehen folgende

    Behälter zur Verfügung:

    3.000-Liter-Abfallbehälter für Papier
    5.000-Liter-Abfallbehälter für Papier
     

    Reicht die zustehende Anzahl der Blauen Tonnen regelmäßig nicht aus, können telefonisch oder mit dem Formular "Änderungsantrag TR/Trier-Saarburg" (siehe oben) bei der Veranlagung zusätzliche 120- und 240-Liter-Behälter beantragt werden. Dabei muss die Kundennummer genannt werden, die auf dem Gebührenbescheid zu finden ist. Die Gebühr für eine zusätzliche 120-l-Papiertonne beträgt 12,87 ¤/Jahr, für eine 240-l-Papiertonne 24,27 ¤/Jahr.


  • Vulkaneifel

    Schließen

    Gebührenübersicht ab 01.01.2023

    Behältergröße

    Maximales
    Gesamtgewicht

    Jahresgrundgebühr*

    Leistungsgebühr (je Zusatzleerung)

    80-Liter-Behälter

    35 kg

    148,80 ¤

    9,55 ¤

    120-Liter-Behälter

    40 kg

    205,29 ¤

    10,87 ¤

    240-Liter-Behälter

    80 kg

    345,49 ¤

    14,12 ¤

    770-Liter-Behälter

    170 kg

    1,358,80 ¤

    53,95 ¤

    1.100-Liter-Behälter

    230 kg

    1,752,00 ¤

    63,14 ¤

    3.000-Liter-Behälter

    560 kg

    4.423,52 ¤

    126,68 ¤

    5.000-Liter-Behälter

    800 kg

    6.921,18 ¤

    184,44 ¤

    Amtliche Abfallsäcke mit einem Volumen von 70 Litern sind auch weiterhin zum Preis von 8,00 ¤ erhältlich. Das maximale Füllgewicht liegt bei 20kg.

    * Informationen zu den in der Jahresgrundgebühr enthaltenen Leistungen finden Sie hier.


    Restabfallbehälter umbestellen, abmelden oder beantragen

    Die Hauseigentümerin und der Hauseigentümer können  telefonisch oder mit dem Formular "Änderungsantrag Vulkaneifel" bei der Veranlagung die Anzahl oder Größe der Restabfallbehälter ändern lassen. Dabei darf der Mindestbedarf (siehe oben) nicht unterschritten werden. Für die Änderung sollte die Kundennummer oder die Objektnummer genannt werden, die auf dem Gebührenbescheid zu finden sind.

    Die Gebühr für die zusätzliche Aufstellung, Rücknahme oder den Austausch eines Abfallbehälters beträgt je Abfallbehälter (Restabfall, Altpapier)

    Größe Abfallbehälter Tauschgebühr
    80-240l Abfallbehälter 27,34 ¤
    770-1.100l Abfallbehälter 27,34 ¤
    3.000-5.000l Abfallbehälter 72,01 ¤

     

    Ab dem 01.01.2021 können Sie zusätzliche Biotonnen auf Ihrem Grundstück nutzen. Diese werden regelmäßig 14-täglich geleert. Die Reinigung muss vom Nutzer selbst durchgeführt werden.
    Die Jahresgebühr beträgt 111,25 ¤ je 120-l Behälter.


      Kontakt
    • S. Bach

      • Gebührenveranlagung

        Sachbearbeitung Landkreis Vulkaneifel

        • Änderung der Eigentumsverhältnisse
        • Erstaufstellung, Austausch und Beantragung von zusätzlichen Abfallbehältern
        • Rückfragen zu den Gebührenbescheiden
       0651 9491 8009
    • Veranlagung

      • Änderung der Eigentumsverhältnisse
        Erstaufstellung, Austausch und Beantragung von zusätzlichen Abfallbehältern
        Rückfragen zu den Gebührenbescheiden
        Containerverwaltung

        Zusätzlich für die Stadt Trier:
        Informationen zum Hol- und Bringdienst

        Für den Landkreis Trier-Saarburg:
        Beauftragung des Hol- und Bringdienstes

        Bei Austausch von Abfallbehältern oder defektem Chip bitte die Behälternummer vom Aufkleber an der Behälterseite bereithalten

       0651 9491 8006

    Wann werden die Abfallgebühren fällig?

    Die Jahresgrundgebühr ist im Voraus zu zahlen und jeweils zum 01.05. eines jeden Jahres fällig.
    Die Gebühr für Zusatzentleerungen wird jeweils zum Fälligkeitstermin des Folgejahres fällig und  mit den Gebühren für das Folgejahr abgerechnet.

    Die Bezahlung ist per Überweisung möglich (IBAN: DE90 5855 0130 0000 0000 18, SWIFT-BIC: TRISDE55). Einfacher ist es, uns ein SEPA-Mandat (früher Einzugsermächtigung genannt) zu erteilen. Dazu können Sie das Formular "Änderungsantrag Landkreis Vulkaneifel" nutzen.


      Kontakt

    Wie wird die Anzahl der Papiertonnen berechnet?

    Die Anzahl der blauen Tonnen für Altpapier richtet sich nach dem Gesamtvolumen der aufgestellten Abfallbehälter.

     

    Volumen der Abfallbehälter

    Anzahl der Blauen Tonen
    (Standardgröße = 240 l/Behälter)

    80 bis 240 Liter 1 Blaue Tonne
    > 240 bis 480 Liter 2 Blaue Tonnen
    > 480 bis 720 Liter 3 Blaue Tonnen
    > 720 bis 960 Liter 4 Blaue Tonnen
    > 960 bis 1200 Liter 5 Blaue Tonnen
    1.100 Liter 1.100-Liter-Abfallbehälter für Papier

    außerdem stehen folgende

    Behälter zur Verfügung:

    3.000-Liter-Abfallbehälter für Papier
    5.000-Liter-Abfallbehälter für Papier
     

    Reicht die zustehende Anzahl der Blauen Tonnen regelmäßig nicht aus, können telefonisch oder mit dem Formular "Änderungsantrag Landkreis Vulkaneifel" (siehe oben) bei der Veranlagung zusätzliche 120- und 240-Liter-Behälter beantragt werden. Dabei muss die Kundennummer genannt werden, die auf dem Gebührenbescheid zu finden ist. Die Gebühr für eine zusätzliche 120-l-Papiertonne beträgt 12,88 ¤/Jahr, für eine 240-l-Papiertonne 24,31 ¤/Jahr.



Allgemeine Infos

Wie setzt sich die Abfallgebühr zusammen?

  • Jahresgrundgebühr

    Die Abfallgebühren werden anhand der Größe der Restabfallbehälter und der Bereitstellungshäufigkeit berechnet. Die Behältergröße ist die Grundlage für die Grundgebühr und richtet sich danach, wie viele Personen in Ihrem Haus leben. Daraus ergibt sich das Mindestbehältervolumen. Dieses beträgt auf bewohnten Grundstücken

    • mit bis zu 4 Personen mindestens 80 Liter
    • mit bis zu 6 Personen mindestens 120 Liter
    • mit bis zu 12 Personenen mindestens 240 Liter
    • mit mehr als 12 Personen errechnet sich das Behältervolumen mit 20 Litern pro Person
  • Leistungsgebühr

    In der Jahresgrundgebühr sind 13 Leerungen des Restabfallbehälters und die Leerungen der Blauen Tonnen im 4-wöchentlichen Rhythmus enthalten. Die Leerungen können im Laufe des Kalenderjahres nach Bedarf im Rahmen des 14-täglichen Abfuhrrhythmus in Anspruch genommen werden. Ab der 14. Leerung ist eine Leistungsgebühr zu zahlen. Die Leistungsgebühr wird nachträglich (im Folgejahr) berechnet. Sie richtet sich ebenfalls nach der Größe des Restabfallbehälters. Wie oft die Behälter geleert werden, wird über den im Restabfallbehälter integrierten Chip erfasst.

    Sofern die Abfallbehälter weniger als 13-mal in einem Jahr geleert werden, werden die nicht in Anspruch genommenen Leerungen im Gebührenbescheid nicht gutgeschrieben.

Keine einheitliche Gebühr

Im Entsorgungsgebiet des A.R.T. gibt es in einem Übergangszeitraum bis voraussichtlich 2025 keine einheitliche Gebühr. Die einzelnen Mitglieder des A.R.T.1 beschließen bis dahin die Höhe der Gebühren für ihr Gebiet selbst in Abhängigkeit vom benötigten Kapital der jeweiligen Gebietskörperschaft.

1 Zu den Mitgliedern des A.R.T. zählen die Stadt Trier und die Landkreise Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm und der Landkreis Vulkaneifel.


Wozu Abfallgebühren?

Mit den Abfallgebühren werden z. B. Einsammlung, Transport und Verwertung von Restabfällen, Altpapier, Bioabfällen, Sperrabfällen, Grünabfällen und Problemabfällen, aber auch die bis zu 30-jährige Nachsorge der Deponien finanziert. Außerdem werden damit die Kosten für den Betrieb von Entsorgungszentren und Wertstoffhöfen gedeckt.

Die eingesammelten Materialien werden - je nachdem, um was es sich handelt - vorbehandelt, sortiert, zerlegt oder verwertet.


  Weblinks

  Kontakt

  Dokumente
  •  Gebührensatzung (Lesefassung) - GÜLTIG AB 01.01.2023
    PDF-Datei

    Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung vom 17. September 2019 unter Berücksichtigung der Änderungssatzungen vom 17. März 2020, 04. Juni 2020, 15. September 2020, 03. Dezember 2020, 30. November 2021 und 06. Dezember 2022 gültig ab 01. Januar 2023

  •  Abfallsatzung (Lesefassung) - GÜLTIG AB 01.01.2021
    PDF-Datei

    vom 17. Dezember 2015 unter Berücksichtigung der Änderungssatzungen vom 07. Dezember 2016, 08. Juni und 07. Dezember 2017, 06. Dezember 2018, 17. September und 03. Dezember 2019, 04. Juni und 15. September 2020 gültig ab 01. Januar 2021