Annahmestellen für Problemabfälle

Verwertung/Entsorgung

Problemabfälle machen nur einen kleinen Teil der Abfälle aus, die in den Haushalten anfallen. Dafür ist aber ihre Zusammensetzung und ihre Wirkung auf die Umwelt umso brisanter. Deshalb ist ein sorgfältiger Umgang dringend notwendig. Nur wenige Problemabfälle können verwertet werden. Überwiegend werden die Problemabfälle der Verbrennung zugeführt.
Problemabfälle aus privaten Haushalten können bis auf wenige Ausnahmen kostenlos an den A.R.T. Standorten - oder dem PROMÜFA in haushaltsüblichen mengen- abgegeben werden. Bitte beachten Sie für die Entsorgungs- und Verwertungszentren Sehlem, Rittersdorf und Walsdorf die Annahmetage. Die Annahmetage des PROMÜFA können Sie in ihren Abfuhrterminen einsehen.

Was sind Problemabfälle?

Als Problemabfall werden gefährliche Stoffe, die aus Haushalten stammen, bezeichnet. Sie gehören aufgrund ihrer umweltbelastenden Eigenschaften nicht in den Hausmüll, die Toilette oder in die Landschaft.
 
Problemabfälle müssen unvermischt, in Originalverpackungen oder geschlossenen, unzerbrechlichen Behältern aufbewahrt und als Problemabfall entsorgt werden. Sie können in maximal 5- oder 10-Liter-Behälter abgegeben werden. Dabei sind auch die Mengenbegrenzungen unter "Das gehört dazu" zu beachten.
Die Behälter werden nicht zurückgeben.
Größere Behälter mit einem Volumen von mehr als 5- oder 10-Litern können auf Anfrage im EVZ Mertesdorf abgegeben werden (siehe "Annahmestellen").

Beim Kauf einer Autobatterie muss ein Pfand gezahlt werden. Das Pfand wird bei der Rückgabe der Batterie und gegen Vorlage der Kaufquittung dort erstattet, wo die Batterie gekauft wurde.
> Ein Entsorgungsnachweis kann nur an den A.R.T. Standorten und nicht am Umweltmobil ausgestellt werden

Altöl

Es können maximal 10 l Altöl/Anlieferung angenommen werden. Die Behälter, in denen das Altöl angeliefert wird, dürfen wegen der vorhandenen Lagerkapazitäten ein Volumen von maximal 10 Litern aufweisen.
In den Entsorgungs- und Verwertungszentren Rittersdorf, Sehlem und Walsdorf wird Altöl an den Annahmetagen für Problemabfall wie an den anderen Standorten angenommen.
Farben
Flüssige Farben gehören im Behälter zum Problemabfall. Eingetrocknete Farben gehören zum Restabfall. Die leeren Behälter können über den Gelben Sack der Verwertung zugeführt werden.
 
Farbbehälter, Dosen, Eimer

Dispersionsfarben/ Wandfarben: leere Eimer gehören in den Gelben Sack
Lacke: leere Dosen gehören in den Gelben Sack
 
Industriebatterien (E-Bike Akkus)
Industriebatterien sind Batterien, die ausschließlich für industrielle, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke oder für Elektrofahrzeuge jeglicher Art bestimmt sind. Laut Definition gehören dazu unter anderem auch Antriebsakkus für Elektrofahrräder.
Gemäß Batterieverodnung ist eine Rücknahme von E-Bike Akkus über den Handel vorgesehen.
 
Es findet keine Annahme von Antriebsakkus für Elektrofahrräder an den A.R.T. Standorten statt.

  • Abbeizmittel, Abflussreiniger, Akkus (ausgenommen E-Bike Akkus), Altmedikamente, Altöl, am Umweltmobil max. 10 l), Autobatterien (max. 3 Stück), Autopflegemittel, Autospachtelprodukte
  • Backofenreiniger, Batterien (max. 50 Stück), Bauharz (max. 5 l), Bauschaumdosen, Benzin (max. 10 l), Bitumen (flüssige Dichtungsmasse, max. 20 l), Bleichbäder, Bremsflüssigkeiten
  • Chemikalien (max. 5 l)
  • Desinfektionsmittel, Diesel (max. 10 l), Dispersionsfarben (max. 5 Eimer, 50 l), Druckerpatronen (max. 10 Stück), Dünger/Düngemittel (max. 5 l oder 5 kg)
  • Energiesparlampen (am Umweltmobil max. 30 Stück), Entwicklerbäder (max. 5 l)
  • Farben flüssig (5 Eimer, max. 50 l), Fleckentferner, Fliesenkleber (flüssig oder streichfähig), Feuerlöscher (max. 2 Stück / keine Annahme am Umweltmobil möglich), Feuerzeuge (auch mit Gasfüllung, jedoch nur in haushaltsüblichen Mengen), Fixierbäder (max. 5 l), Frittieröle aus Haushalten, Frostschutzmittel (max. 10 l), Fotochemikalien
  • Grundierung
  • Haushaltsreiniger (max. 10 l), Hitzepads, Holzschutzmittel (max. 20 l), Hydrauliköl (am Umweltmobil max. 10 l)
  • Imprägniermittel
  • Karbolineum, Korrekturlacke, Klebstoffe (max. 10 l), Korrekturflüssigkeiten, Kühlakkus, Kühlpads, Kunstharze (max. 5 l)
  • Laborchemikalien (max. 5 l), Lacke (max. 20 l), Laugen (max. 5 l), Lavalampen, Leuchtstoffröhren (auch von privaten Solarien, max. 20 Stück.), Lösemittel (max. 10 l)
  • Medikamente (max. eine 10-Liter-Tüte)
  • Montageschaumdosen, Mottenschutzmittel
  • Nagellacke, Nagellackentferner, Nitroverdünnung
  • ölverschmutzte Betriebsmittel (max. 10 l), leere Ölkanister (max.2 Stück)
  • Parfüm, Pflanzenschutzmittel (max. 5 l), Politur, PU-Schaumdosen
  • Rattengifte, Reiniger (max. 10 l), Rostumwandler, Round up (max. 5 l)
  • Säuren (max. 5 l), Silikon-Kartuschen, Silberputzmittel, Spraydosen (max. 10 Stück), Speiseöle, Salatöle
  • Terpentin, Thermometer, Toner (max. 3 Stück), Tintendruckerpatronen
  • Unkraut-Ex (max. 5 l)
  • Verdünner (max. 5 l)
  • Waschbenzin (max. 10l), WC-Reiniger, Weichspüler, Weidezaunbatterien
  • Xenon-Lampen
  • Zweikomponentenharz (max. 5 l), Zweikomponentenkleber
() Die Angaben in Klammern beziehen sich auf die maximale Stückzahl, die pro Haushalt, Problemstoff und Tag abgegeben werden kann. Bei der Angabe in l (Liter) beziehen sich die Klammern auf die maximale Größe des Behältnisses, das pro Haushalt, Problemstoff und Tag abgegeben werden kann.
Die aktuellen Annahmegebühren entnehmen Sie den Gebührentabellen der Standorte.

  • E-Bike Akkus > Müssen über den Fachhandel entsorgt werden
  • Sonderabfälle aus Betrieben. Diese Sonderabfälle müssen über qualifizierte Unternehmen entsorgt werden. Auskünfte, welche Firmen dafür infrage kommen, erteilt die SAM Sonderabfall-Management - Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH
  • radioaktive, infektiöse und explosionsfähige Abfälle