Elektro(nik)geräte

Entsorgung durch den A.R.T.

Die kostenpflichtige Buchung zur Abholung von Elektro(nik)geräten in der Stadt Trier und im Landkreis Trier Saarburg können Sie hier vornehmen. An den A.R.T. Entsorgungszentren, können Elektro(nik)geräte in Haushaltsüblichen Mengen kostenlos abgegeben werden.

Rückgabe im Handel

Der Handel muss ab einer Verkaufsfläche (inkl. Lager- und Versandflächen) von mehr als 400 m² für Elektrogeräte und der Lebensmitteleinzelhandel ab einer Verkaufsfläche von mehr als 800 m² (wenn regelmäßig Elektronikgeräte angeboten werden):
beim Kauf eines neuen Gerätes ein vergleichbares Altgerät kostenlos zurücknehmen. Wenn der Händler das Neugerät nach Hause liefert, muss er das Altgerät kostenlos von dort mitnehmen.
beliebige Kleingeräte, bei denen keine Seite länger als 25 cm ist, zum Beispiel Handys oder Radiowecker, ohne Neukauf kostenlos in haushaltsüblicher Menge (bis zu 3 Stück) zurücknehmen. Dabei ist es egal, wo die Altgeräte ursprünglich gekauft wurden. Ein Kassenzettel oder ähnliches muss nicht vorgelegt werden.
Direktvertreiber wie Internet-Shops oder TV-Shopping-Anbieter müssen Rück- gabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung des jeweiligen Endnutzers an- bieten.
kurz gesagt, gehört alles dazu, was einen Stecker oder einen Akku hat, haushaltsüblich ist und in haushaltsüblichen Mengen vorkommt. Hier einige Beispiele:
  • Akkubohrer, elektrisches Aquariumzubehör, Antennen, Autokühlboxen, Autoradios
  • Badewannen mit Whirlpoolfunktion (nur Anlieferung), Beatmungsgeräte, Bewegungsmelder, Blutdruckmessgeräte, Bohrmaschinen, Boiler (max. 5 l), Bügeleisen
  • Computer, Crosstrainer
  • Dachantennen, Dampfbügelstation, Deckenlampen, Dialysegeräte, Diaprojektoren, Digital-Thermometer, Drucker, Dunstabzugshauben, Durchlauferhitzer (max. 5 l)
  • E-Bike Fahrradrahmen OHNE Akku, EC-Karten, Einkochtöpfe (elektrische), Einkochautomaten, elektrische Eisenbahnen, Elektrogrille, Elektroherde, Elektroradiatoren, Elektropumpe (z. B. von Swimmingpools), Elektro-Rasenmäher
  • Fahrradcomputer, Faxgeräte, Fernsehgeräte, Fernsehsessel (elektr. verstellbar), Festplatten, Föhne, Fotokopierer (nur Tischgeräte), Fritteusen (ohne Fett)
  • Garagentoröffner (elektrische), Gasdurchlauferhitzer, Gasherde, Gasthermen, Gefriergeräte, Geldspielautomaten, Geräte für Heimwerker
  • Haartrockner, Handys, Heimorgel, Heimtrainer, Heizdecken, Heizlüfter
  • Infrarotkabinen
  • Kabel,Kaffeemaschinen, transportable Klimageräte, Kühlschränke, Küchenherde
  • Laptops, Lautsprecher-Boxen, LED-Lampen (Leuchtmittel die fest mit einer Lampe oder einem Gerät verbunden, und nicht voneinander trennbar sind), Lichterketten
  • Massagegeräte, Massagesessel, Mikrowellen, Musikanlagen, Musikinstrumente
  • Nebelmaschinen, Notebooks
  • Ölradiatoren (ölentleert)
  • Personenwaage, Pfannen (elektrische), Platinen
  • Radios, Rasenmäher (nur elektrische), Rasierapparate, Rauchmelder, Receiver
  • Satellitenschüsseln, Saunaöfen, Schweißgeräte, Solar-Gartenleuchten, Solar-Gartensteine, Solarien (private, die Röhren gehören zum Problemabfall), Spielkonsolen, Spülmaschinen, Staubsauger, Stromgeneratoren
  • Taschenrechner, Teichpumpen, Telefone, Thermometer (digitale), Thermostate, Tischrechner, Toaster, Töpfe (elektrische)
  • Uhren
  • Videorekorder, Videospielkonsolen,
  • Waagen, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Wärmepumpen, Warmwasserbehälter, Wasserkocher, Wecker, Whirlpool (nur Anlieferung), Wohnzimmerlampe
  • elektrische Zigaretten (OHNE Akku), Zimmerantennen

  • nicht vollständige entleerte und verschmutzte Geräte (Fritteusen mit Fett oder Öl)
  • haushaltsunübliche Geräte wie z. B. Kühltheken (diese Geräte müssen über Fachfirmen entsorgt werden)
  • haushaltsunübliche Mengen (diese Mengen müssen über Fachfirmen entsorgt werden)
  • Elektro(nik)geräte aus Gewerbebetrieben, Firmen etc.